Festlegungsverfahren für den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor Strom und Gas für die 4. Regulierungsperiode

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​​​​​​​​veröffentlicht am 18. September 2024


Während im Konsultationsverfahren der Bundesnetzagentur („BNetzA“) zu ihrem Beschlussentwurf zur Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors („GSP“) Strom für die 4. Regulierungsperiode noch bis 18.9.2024 die Gelegenheit zur Stellungnahme besteht1, gibt es im Konsultationsverfahren zum Beschlussentwurf zur Festlegung des GSP Gas, das bereits seit dem 4.10.2023 beendet ist2, keine neuen Entwicklungen.

Beide Festlegungsentwürfen zeigen aber: Der GSP für die 4. Regulierungsperiode soll im Vergleich zur 3. Regulierungsperiode ansteigen.

GSP Strom s​teigt an

Der Entwurf zur Festlegung des GSP Strom für die vierte Regulierungsperiode (2024-2028) weist einen Wert +0,91 % aus. Eine nochmalige Erhöhung gegenüber der 3. Regulierungsperiode.

Keine Neuig​keiten hinsichtlich des GSP Gas

Der vorgesehene GSP Gas für die vierte Regulierungsperiode wurde im Festlegungsentwurf mit +0,75 % angesetzt. Nach Ablauf der Stellungnahmefrist im Konsultationsverfahren im Herbst 2023 gibt es derzeit keine neuen Erkenntnisse. Ob und inwieweit die im Konsultationsverfahren bereits bestehenden Kritikpunkte am Vorgehen der BNetzA (näheres dazu hier) in der noch ausstehenden Festlegung berücksichtigt werden, bleibt abzuwarten.

Folgen für N​etzbetreiber

Das Vorgehen der BNetzA in den vorherigen Regulierungsperioden legt nahe, dass der in dem jeweiligen Festlegungsentwurf enthaltene GSP dem später festgelegten Wert bereits sehr nahe kommt und Kritikpunkte, die im Rahmen der Konsultation bereits bestanden, regelmäßig nicht (gänzlich) ausgeräumt werden.

Einwendungen gegen die späteren Festlegungen können Netzbetreiber im Rahmen von Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf vorbringen. Gerne unterstützen wir Sie im Rahmen einer Prozesskostengemeinschaft bei der Durchsetzung Ihrer Interessen.

Sie haben Interesse? Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und informieren Sie gerne über Ihre Möglichkeiten und die konkreten Konditionen.



Quellen:

1 Beschlusskammer 4 – GSP Strom
2 Beschlusskammer 4 – GSP Gas



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