Energieaudit & CO2-Bilanzierung – Klimaschutz und Nachhaltigkeit

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​veröffentlicht am 1. September 2023




Deutschland hat sich verpflichtet bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu werden. Das bedeutet eine vollständige Dekarbonisierung in den nächsten zwei Jahrzehnten. Viele Stadtwerke sind sich ihrer Verantwortung bewusst und zeigen den Willen für Veränderungen. Um die Vorgaben zu erreichen, ist es wichtig, ein Nachhaltigkeitsmanagement aufzubauen, sich ehrgeizige Ziele zu setzen und Maßnahmen umzusetzen. Die umfassende Nachhaltigkeitsbetrachtung gewinnt angesichts steigender regulatorischer und gesellschaftlicher Anforderungen massiv an Bedeutung. Das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) und die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sind zwei zentrale regulatorische Vorgaben, aus denen für Unternehmen Pflichten, aber auch Chancen hervorgehen. 


Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung durch CSRD

So wird beispielsweise der Anwenderkreis zur Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die CSRD allein in Deutschland von ca. 500 Unternehmen auf schätzungsweise 15.000 betroffene Unternehmen ausgeweitet, die über soziale, ökologische und ökonomische Aspekte ihrer Geschäftstätigkeit berichten müssen. Das bedeutet, dass zukünftig alle großen haftungsbeschränkten Unternehmen – unabhängig davon, ob sie kapitalmarktorientiert sind oder nicht – Angaben zu Nachhaltigkeitsaspekten offenlegen. Abbildung 1 zeigt, welche Unternehmen nach § 267 Abs. 3 HGB als groß gelten und somit gemäß CSRD berichtspflichtig und nach EDL-G auditpflichtig werden.

 

Abbildung 1: Pflichten für Unternehmen aus EDL-G und CSRD



Aktuelle Verpflichtungen bzgl. Energieaudit

Der rationale Energieeinsatz, Energieeinsparpotenziale sowie der klimaneutrale und versorgungssichere Bezug von Energie sind mittlerweile bedeutende wirtschaftliche Faktoren. Sowohl die Durchführung von Energieaudits, als auch die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten bieten Stadtwerken die Möglichkeit, sich zukunftsfähiger und somit resilienter gegenüber den Herausforderungen des Klimawandels aufzustellen. In der Folge bilden die enge Verzahnung von Energieeffizienzsteigerungen, der Einsatz Erneuerbarer Energien und Nachhaltigkeit heute die Grundlage des strategischen Handelns. 

Bei der Transformation unserer Wirtschaft zu Klimaschutz und Nachhaltigkeit nehmen die Stadtwerke eine entscheidende Rolle ein. Unternehmen werden mit neuen Pflichten konfrontiert, auf die es sich frühzeitig vorzubereiten gilt.

Die im Dezember 2012 in Kraft getretene Richtlinie 2012/27/EU der Europäischen Union stellt eine gemeinsame europäische Zielvorgabe zur Steigerung der Energieeffizienz dar. So besteht durch diese EU-Richtlinie die grundsätzliche Verpflichtung für Unternehmen, die als Nicht-KMUs zu bewerten sind, ein sogenanntes Energieaudit durchzuführen. Stadtwerke sind, in der Regel durch die kommunale Beteiligung (> 25 Prozent) als Nicht-KMUs einzustufen. Die Einordnung wird im Leitfaden zur Definition von KMUs von der Europäischen Kommission detailliert beschrieben.

Auf Grundlage der im vorherigen Absatz genannten Richtlinie wurde das deutsche Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) erlassen, das seit Dezember 2015 Nicht-KMUs alle vier Jahre zur Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247 verpflichtet. Ein Nichteinhalten der gesetzlichen Verpflichtung kann zu einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro führen. Unternehmen mit zertifiziertem Energie- bzw. Umweltmanagementsystem oder einem Jahresenergieverbrauch unter 500.000 kWh sind von der genannten Pflicht ausgenommen. 

Für Unternehmen mit geringem Jahresenergieverbrauch (< 500.000 kWh) oder KMUs besteht die Möglichkeit, freiwillig ein Energieaudit durchzuführen und dabei eine Förderung von bis zu 80 Prozent bzw. maximal 6.000 Euro zu erhalten. Die Förderung wird im Rahmen der Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme” vom 13.11.2020 gewährt. Auch Stadtwerke können von der Förderung unter den genannten Randbedingungen profitieren.

Das Energieaudit wird generell unter der Leitung eines zertifizierten Auditors in enger Abstimmung mit dem betreffenden Unternehmen durchgeführt. Im Zuge des Energieaudits werden alle energierelevanten standortbezogenen Daten erfasst und analysiert. Kern des Energieaudits ist die Ableitung von Handlungsoptionen.

Synergieeffekte durch gemeinsame Herangehensweise

Ein weiterer Vorteil von Energieaudits ist, dass diese als Grundlage für eine Treibhausgasbilanzierung verwendet werden können. Insbesondere für Stadtwerke sind diese unumgänglich, um messbare Fortschritte bei der Dekarbonisierung zu machen. Für Stadtwerke stellen Klimabilanzierungen meist den ersten wichtigen Schritt dar, um einen Überblick über die gesamten eigenen Emissionen einschließlich der vor- und nachgelagerten Prozesse zu erhalten. Dabei werden neben den eigenen Emissionen (Scope 1) auch die Treibhausgase entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette (Scope 2 und Scope 3) erfasst. Somit erhalten Stadtwerke mit einer Treibhausgasbilanz eine Gesamtübersicht über alle Treibhausgasemissionen, die sich im weiteren Einflussbereich des Stadtwerks befinden. 

Die Erstellung einer Treibhausgasbilanz auf Basis von Energieaudits bietet viele Synergieeffekte und die Möglichkeit, vorhandene Daten effizient zu nutzen und Zeit einzusparen. Dadurch können Energieaudits als Basis für Nachhaltigkeitsberichte genutzt werden. 

Bei Fragen rund um die Themen Energieaudits, CO2-Bilanzierungen und CSR können Sie sich jederzeit an unsere Ansprechpartner Herrn Ghotra und Herrn Altinok wenden. 




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