Whistleblowing weltweit – Arbeitsrechtliche Situation

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aktualisiert am 29. Juli 2022
  
Die EU sah sich in der Pflicht, gemeinsame Mindeststandards zum Schutz von Hinweisgebern, die Missstände im Unternehmen melden, zu schaffen. Daher hat die EU die sog. „Whistleblowing-Richtlinie“ verabschiedet mit dem Ziel, den Hinweisgeber von Repressalien zu schützen sowie eine einheitliche Compliance-Kultur zu schaffen. Seitdem hatten die Mitgliedstaaten bis zum 17. Dezember 2021 Zeit, die Vorgaben umzusetzen. 
 
Nur wenige Mitgliedstaaten haben sich daran gehalten, da die meisten die Frist ungenutzt verstreichen lassen und bislang eine Umsetzung in nationales Recht nicht vorgenommen haben. Wann und in welchem Umfang die Mitgliedstaaten die Richtlinie umsetzen werden, bleibt abzuwarten. Auch ohne eine Umsetzung der Richtlinie gelten bereits im Umgang mit Whistleblowing länderspezifische Regelungen innerhalb sowie außerhalb der EU, um den Hinweisgeber zu schützen. 
 

Eine Zusammenfassung zum aktuellen Stand in der EU und Deutschland finden Sie hier »

Arbeitsrechtliche Situation in ausgewählten Ländern

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Dr. Michael S. Braun

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)

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