Sozialversicherungsrecht

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​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​Im Sozialversicherungsrecht liegt ein Schwerpunkt auf der Prüfung und Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und versicherungsfreier, selbstständiger Tätigkeit. Wir unterstützen Unternehmen, Gesellschaften, Stiftungen und Vereine bereits im Vorfeld bei der Gestaltung, im Rahmen von Statusfeststellungsverfahren und gegebenenfalls auch im streitigen Verfahren vor den Sozialgerichten aller Instanzen.


Gemäß § 28e Abs. 1 SGB IV haftet der Arbeitgeber als Schuldner für die Sozialversicherungsbeiträge im Ganzen. Ein Rückgriff auf den Arbeitnehmer ist nur in sehr eingeschränktem Maße möglich, § 28g S. 2 und S. 3 SGB IV. Daher muss bei atypischen Beschäftigungsmodellen immer schon im Vorfeld bei der Gestaltung und Planung genau geprüft werden, welche sozialversicherungsrechtlichen Risiken entstehen können.


Wir haben bei einer Vielzahl von Neugestaltungen und Umstrukturierungen mitgewirkt und unterstützt. Dabei beziehen wir interdisziplinär auch Kollegen aus dem Gesellschafts- und Steuerrecht ein, um eine in allen Bereichen optimierte Gesamtgestaltung zu erzielen.


Auch im Rahmen von anstehenden oder laufenden Betriebsprüfungen unterstützen wir Sie bei der Vor- und Aufbereitung der angeforderten Unterlagen, bei der Aufdeckung und Bewertung von Risiken und bei der Kommunikation mit Betriebsprüfern und ggf. Gerichten.


Abschließend können wir auch im Rahmen von Due Diligence Prüfungen und Verfahren bei der Bewertung von Risiken im Bereich der Sozialversicherung begleiten. In Zusammenarbeit mit den Bereichen Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung als auch mit den Kollegen von Mergers & Acquisitions finden wir eine akkurate und tragfähige Bewertung ihrer Risiken.​

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