Individualarbeitsrecht

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​​​​​​​​​​​​Klassischerweise denken Arbeitgeber bei dem Begriff Individualarbeitsrecht an Arbeitsverträge und Kündigung bzw. Kündigungsrechtsstreite. Das Individualarbeitsrecht hat aber eine Vielzahl weiterer Facetten. Seit das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen seit 1. Januar 2002 auch auf Musterarbeitsverträge Anwendung findet, ist die immer wieder aktualisierte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei der Vertragsgestaltung zu berücksichtigen.

Dabei sollten Arbeitsverträge in regelmäßigen Abständen immer wieder auf den Prüfstand gestellt werden. Eine wesentliche Rolle für die Bindung von Arbeitnehmern an das Unternehmen spielen auch die Vergütungsmodelle und die Arbeitszeitgestaltung, die in Unternehmen ohne Betriebsrat auch individualrechtlich vereinbart werden müssen. Oft muss der Arbeitgeber auf Einflüsse aus dem Markt mit Vertragsänderungen reagieren, die gegebenenfalls nur für befristete Zeiträume Wirkung entfalten. Die Behandlung von sondergeschützten Arbeitnehmern und die Berücksichtigung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes sollten nicht unterschätzt werden.
 
Unsere Beratungsschwerpunkte im Bereich des Individualarbeitsrechts sind:
  • Gestaltung und Entwicklung von Anstellungs-, Aufhebungs- und sonstigen Verträgen sowie Gesamtzusagen
  • Beratung und Gestaltung von individuellen Verträgen für Führungskräfte, insbesondere für Organe, für leitende Angestellte und auch für freie Mitarbeiter
  • Erarbeitung von individuellen Vergütungs- und Arbeitsmodellen und Begleitung bei deren Umsetzung
  • Vorbereitung von Kündigungen, auch für sondergeschützte Mitarbeiter, gegebenenfalls auch mit Änderung von Vertragsbedingungen
  • Vertretung in Kündigungsschutzverfahren
  • Beratung und Gestaltung bei Themen zum Allgemeinen Gleichhandlungsgrundsatz und zum AGG
  • Gestaltung von Fremdpersonaleinsatz insbesondere im Zusammenhang mit dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
  • Vermeidungsstrategien zur Scheinselbstständigkeit
  • Gestaltung der Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter im Inland.

  

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Dr. Christoph Kurzböck, LL.M. (Lyon)

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