Tarifrecht

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​​​​​​​​​Das Tarifrecht ist ebenso wie das Betriebsverfassungsrecht Teil des kollektiven Arbeitsrechts. Neben der Tarifbindung im Rahmen eines Verbandstarifvertrags hat der Arbeitgeber die Möglichkeit außerhalb einer Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband einen für sein Unternehmen maßgeschneiderten Tarifvertrag mit der entsprechenden Gewerkschaft abzuschließen.

Tarifrechtsregelungen gelten im Unternehmen oft auch durch Bezugnahmeklauseln in den Arbeitsverträgen. Da Tarifvertragsparteien immer wieder mit Mitgliederschwund zu kämpfen haben, gibt es inzwischen die Möglichkeit von OT-Mitgliedschaften. Sowohl bei der Übernahme von Betrieben/Betriebsteilen als auch bei Unternehmenskäufen sollte man sich über die tarifrechtliche Situation in Unternehmen im Klaren sein.
 
Unsere Beratungsschwerpunkte im Tarifrecht sind:
  • Gestaltung, Veränderung oder Beendigung von Tarifbindungen
  • Vorbereitung und Gestaltung eines Tarifwechsels sowie (Neu-)Verhandlung von Haustarifverträgen
  • Verhandlung von Überleitungs- und Sanierungstarifverträgen
  • Betreuung von Unternehmen bei der tariflichen Umsetzung von Restrukturierungsmaßnahmen
  • Rechtliche Beratung zu den Auswirkungen der unterschiedlichen Bezugnahmeklauseln
  • Beratung und Begleitung bei Arbeitskampfmaßnahmen
  • Due Diligence über tarifliche Situation und der Gestaltung bei Betriebsübergängen

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Kaspar B. Renfordt

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