Investitionsschutzrecht international

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Heutzutage ist es in der globalisierten Welt immer öfter der Fall, dass inländischen Unternehmen ihr Heimmarkt zu eng wird und sie sich nach ausländischen Geschäftsmöglichkeiten umschauen. So erwerben Unternehmen im Ausland unterschiedliche Vermögenswerte, mit denen neue Geschäftsvorhaben verwirklicht und zusätzliche Gewinne generiert werden.
 
Die Geschäftsvorhaben können durch Maßnahmen von Gaststaaten ökonomisch beeinträchtigt oder sogar verhindert werden. Dabei handelt es sich um Gesetzesänderungen, Maßnahmen der Verwaltung des Staats oder seiner Gerichtsbarkeit, Brüche staatlicher Zusagen oder derjenigen staatlich kontrollierter Stellen sowie um andere Maßnahmen, die nach völkerrechtlichen Grundsätzen Gaststaaten zuzurechnen sind.
 

Das internationale Investitionsschutzrecht bezweckt eine wesentliche Minimierung solcher politischer Risiken und schützt die ausländischen Kapitalanlagen der Investoren. Den Kern des internationalen Investitionsschutzes bilden bilaterale und multilaterale Investitionsschutzabkommen, die gelesen zusammen mit anderen Quellen des Völkerrechts, wie z.B. dem Völkergewohnheitsrecht, ausländischen Investitionen in der Regel den folgenden Rechtsschutz bieten:
  • Schutz vor rechtswidrigen Enteignungen;
  • Gewährleistung einer gerechten und billigen Behandlung („fair and equitable treatment”);
  • voller Schutz und Sicherheit („full protection and security”);
  • Schutz vor willkürlichen oder diskriminierenden Maßnahmen („non-impairment standard”);
  • Meistbegünstigung („most-favored-nation treatment”);
  • Inländerbehandlung („national treatment”);
  • Schutz vor dem Bruch von Investor-Staat-Verträgen und sonstigen dem Gaststaat zurechenbaren Zusicherungen – sog. „Schirmklausel” („umbrella clause”);
  • uneingeschränkter Transfer von Kapital und Erträgen („free transfer of funds”);
  • Recht auf Anrufung eines unabhängigen internationalen Schiedsgerichts zur Geltendmachung völkerrechtlicher Ansprüche der Investoren gegenüber den Gaststaaten.

  

Grenzüberschreitende investitionsschutzrechtliche Expertise

Unsere Expertise umfasst das gesamte Internationale Investitionsschutzrecht in allen seinen Ausprägungen. Unser Team von spezialisierten internationalen Anwälten berät und vertritt nationale sowie internationale Unternehmen bei ihrem Gang ins Ausland. Angefangen mit der Ermittlung des Investitionsschutzes, der unserem Mandanten im jeweiligen Gaststaat zusteht und der in Frage kommenden Optimierungen des Rechtsschutzes bis hin zur Vertretung von Investoren in Investor-Staat-Schiedsverfahren nach allen in Frage kommenden Schiedsverfahrensordnungen – wie z.B. ICSID, Additional Facility, SCC, ICC, UNCITRAL – sowie bei der Vollstreckung von Schiedssprüchen. Dabei werden wir bei ökonomischen Fragen, insbesondere Schadenbewertung, stark durch unser Wirtschaftsprüfer-Team unterstützt.
 

Investitionsschutzrechtliche Beratung

Wir bieten folgende investitionsschutzrechtliche Dienstleistungen an:
  • Planung des Investitionsschutzes für Investitionsvorhaben: Ermittlung des Umfangs des internationalen Investitionsschutzes für Investitionsvorhaben, Feststellung möglicher Optimierungsoptionen des Schutzes unter Berücksichtigung jeglicher relevanten (steuer-)rechtlichen Konsequenzen sowohl nach internationalem als auch nach inländischem Recht, entsprechende Planung der Struktur der Gruppe von Gesellschaften und Umsetzung der gewählten Optimierungsoption(en);
  • Optimierung des Investitionsschutzes bei existenten Investitionen: Ermittlung des Umfangs des einer Investition zustehenden internationalen Investitionsschutzes, Feststellung möglicher Optimierungsoptionen des Schutzes unter Berücksichtigung jeglicher relevanten (steuer-)rechtlichen Konsequenzen nach internationalem und inländischem Recht, entsprechende Planung der Struktur der Gruppe von Gesellschaften und Umsetzung der gewählten Optimierungsoption(en);
  • Begutachten potenzieller investitionsschutzrechtlicher Ansprüche gegen Gaststaaten und unsere Empfehlung zur vorgeschlagenen Vorgehensweise;
  • Beratung und Vertretung von Investoren gegenüber Gaststaaten zur Durchsetzung investitionsschutzrechtlicher Ansprüche;
  • Beratung und Vertretung von Investoren in Investitionsschutzschiedsverfahren;
  • Beratung und Vertretung bei der Vollstreckung von Schiedssprüchen.
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