Kommunaler Jahresabschluss

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Nach der Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik sind die Kommunen durch ihre Landesgesetzgebungen verpflichtet, für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Dieser ist durch die örtliche Rechnungsprüfung zu prüfen und durch die politischen Gremien festzustellen. Die Feststellung bildet die Basis für die Entlastung des verantwortlichen Hauptverwaltungsbeamten.
 
Durch unsere langjährigen und vielfältigen Erfahrungen im kommunalen Sektor, ist es uns möglich, Kommunen, kommunale Einrichtungen und andere öffentliche Unternehmen professionell zu unterstützen.  Wichtig ist uns dabei vor allem, dass wir „die Sprache” der Kommunen sprechen.
  

Unsere Leistungen für Sie:

Kämmerei

      • Fachliche Unterstützung der Mitarbeiter in komplexen Sachverhalten
    • Aufarbeitung des Buchungsstoffs
    • Übernahme der Buchungsarbeiten in Ihrer Software
    • Qualitätssicherung

  

Rechnungsprüfung

  • Vollständige Übernahme der Jahresabschlussprüfung (wo zulässig)
  • Unterstützung bei Planung, Durchführung und Qualitätssicherung der Jahresabschlussprüfung
  • Durchführung von Schwerpunktprüfungen zusammen mit den Rechnungsprüfern
  • Schulung im risikoorientierten Prüfungsansatz
  • Schulung in der Anwendung prüfungsunterstützender Softwareprodukte
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