Betriebsänderungen

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​​​​​​​​​​​Betriebsänderungen stellen einen Teil des kollektiven Arbeitsrechts dar. Sie sind Teil der Mitbestimmung des Betriebsrats und spielen häufig eine Rolle bei Unternehmenskauf, -sanierung und Restrukturierungen. Unprofessionell vorgenommene Betriebsänderungen können erhebliche Kosten und Zeitfaktoren für ein Unternehmen darstellen. Deshalb ist es wichtig, solche Betriebsänderungen mit entsprechendem zeitlichen Vorlauf und entsprechend erfahrener rechtlicher Beratung vorzubereiten.
 
Wir bieten Ihnen bei Betriebsänderungen folgende Leistungen an:
  • Betreuung von Unternehmen bei einzelvertraglicher und betriebsverfassungs-rechtlicher Umsetzung von Restrukturierungsmaßnahmen
  • Verhandlung von Interessenausgleich und Sozialplänen
  • Durchführung von arbeitsrechtlichen Due Diligence Prüfungen zur Vorbereitung von Unternehmenskäufen auch aus der Insolvenz
  • Vertretung in Einigungsstellen und gerichtlichen Beschlussverfahren im Zusammenhang mit der Betriebsänderung

Kontakt

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Tim Luchtenberg, LL.M. (London)

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Dr. Christoph Kurzböck, LL.M. (Lyon)

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Aziza Yakhloufi

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

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