Sicherstellung finanzieller Reserven bei Entgeltkalkulationen

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Banner Wiederbeschaffungszeitwerte

 

Wiederbeschaffungszeitwerte stellen Preise dar, die für die Erneuerung eines Vermögensgegenstandes gleicher Art und Güte bezahlt werden müssen. Eine gezielte Verwendung von Wiederbeschaffungszeitwerten bei der Kalkulation von Gebühren und Preisen ist dabei gerade für Leistungen der Daseinsvorsorge betriebswirtschaftlich geboten.

Anders als bei historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK), die auf einen mitunter weit zurückliegenden Preis eines Anlagegutes abstellen, berücksichtigen Abschreibungen auf den Wiederbeschaffungszeitwert (WBZW) nämlich Wertveränderungen des angeschafften oder hergestellten Anlagegutes im Laufe seiner Lebenszeit. So werden Abschreibungserlöse erwirtschaftet, die Einrichtungsträger auch bei Preissteigerungen besser als die historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten in die Lage versetzen, die abgeschriebenen Güter neu zu beschaffen. Gleichzeitig werden Gebühren- oder Preissprünge genauso vermieden wie eine gegebenenfalls notwendige und mitunter teure Fremdkapitalaufnahme.
 
Die Ermittlung des Wiederbeschaffungszeitwerts basiert auf Indizes. Bei der Indexmethode werden die historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten mit einem amtlichen Preisindex vervielfältigt, der die Preisentwicklung seit der Anschaffung widerspiegelt.
 

Eine Anlage, die zum Zeitpunkt der Anschaffung 1 Mio. Euro kostete und eine Nutzungsdauer von 50 Jahren hat, verursacht jährliche Abschreibungen auf Basis der AHK in Höhe von 20.000 Euro. Diese werden in entsprechender Höhe in der Preis- oder Gebührenkalkulation eingestellt. Mit Ablauf der 50 Jahre sind die AHK der Anlage vollständig über Abschreibungen erwirtschaftet. Die Rechnung vernachlässigt jedoch Preissteigerungen der Anlage im Nutzungszeitraum. So reicht die Summe Abschreibungen auf Basis der AHK regelmäßig nicht aus, um nach Ablauf der Nutzungsdauer eine Anlage gleicher Art und Güte herzustellen. Es entsteht eine Finanzierungslücke, die anderweitig gedeckt werden muss. Eine Abschreibung auf Wiederbeschaffungszeitwerte verhindert diese Lücke und stellt eine Refinanzierung der Anlage unter Einbeziehung preislicher Entwicklungen sicher. 

 

                   

Wir ermitteln die Abschreibungen auf Wiederbeschaffungszeitwertbasis für Sie. Dabei sind Sie nur wenige Mausklicks von einem indizierten Anlagevermögen entfernt, das Entwicklungen des Marktes abbildet und künftig als Grundlage für Gebühren- und Preiskalkulationen dienen kann.

 

 

Bild Abschreibung auf Wiederbeschaffungszeitwertbasis

Zum Vergrößern bitte anklicken. 

 

 

Unsere Leistungen:

  • Kurzfristige und aufwandsarme Indizierung des Anlagenverzeichnisses
  • Ermittlung der Differenz zwischen den Abschreibungen auf Basis von AHK und WBZW
  • Jährliche Aktualisierung der Wiederbeschaffungszeitwerte um die Indexentwicklung abzubilden

 

Unser Angebot:

  • Automatische Aktualisierung
    Neben der erstmaligen Ermittlung der Wiederbeschaffungszeitwerte erhalten Sie außerdem für die kommenden vier Jahre eine jährliche Aktualisierung zur Abbildung der Indexentwicklung!
  • Kommunikationspolitik inklusive
    Wir geben Ihnen Argumente an die Hand und erläutern in einem Vor-Ort-Termin den beteiligten Entscheidern und Gremien die Notwendigkeit der Ermittlung der Wiederbeschaffungszeitwerte!

 

Fordern Sie Ihr individuelles Angebot an!

Kontakt

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Florian Moritz

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