Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte

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​Mit den steigenden Erwartungen der Stakeholder an die Nachhaltig­keits­bericht­erstattung wächst auch die Anforderung an die Glaubwür­digkeit der bereit­gestellten Informa­tionen. Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) führt die gesetz­liche Prüfungs­pflicht für Nachhaltig­keitsberichte ein. Die Prüfung stärkt die Glaubwür­digkeit in die berich­teten Informa­tionen und unterstützt den kontinu­ierlichen Verbesserungs­projekt bei den berichteten Unternehmen und deren häufig noch jungen Prozessen der Nachhaltig­keits­bericht­​erstattung. 

Die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten hat zum Ziel, sicherzustellen, dass die Bericht­erstattung über soziale, ökonomische und ökologische Aspekte den regulatorischen Anforderungen entspricht und im Einklang mit diesen vollständig und richtig berichtet wird. Dabei erfolgt die Prüfung gegen die entsprechenden Nachhaltigkeitsstandards, wie z.B. die CSRD, ESRS und EU-Taxonomie. Die Prüfung nach nationalen und internationalen Prüfungs­standards kann mit begrenzter und hinreichendenr Sicherheit erfolgen. 

Für die Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen gelten grundsätzlich die gleichen Anfor­derungen wie für die Prüfung von Finanzinformationen. Daher gelten auch die gleichen Anforderungen an Dokumentation und interne Kontrollen auf der Seite der Ersteller. 

Allgemeine Informationen zur Dokumentation

​Eine ordentliche und umfassende Dokumentation von sämtlichen Definitionen, Entscheidungen, Prozessen, Verantwortlichkeiten, Kontrollen und Zielen ist essenziell für die Prüfbarkeit des Nachhaltigkeitsberichts. Auch intern erleichtert eine gründliche Dokumentation Prozessabläufe und die Konsolidierung von Daten.

Versuchen Sie daher stets alles so gründlich wie möglich zu dokumentieren z.B. durch das schriftliche Vermerken von:

  • Wer hat etwas gemacht und war involviert?
  • Was wurde genau gemacht?
  • Welche Prozesse liegen dem zugrunde?
  • Wann wurde es gemacht?
  • Gibt es eine Kontrolle?


Versuchen Sie, möglichst alles zu dokumentieren, was einen gewissen Auslegungsspielraum offen lässt bzw. nicht direkt ersichtlich ist, wie z.B.:

  • Entscheidungen
  • Prozesse & Prozessabläufe 
  • Verantwortlichkeiten
  • Kontrollen
  • Definitionen & Auslegungen​

Die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung kann unseres Erachtens am besten in enger Abstimmung und Verknüpfung mit der Abschlussprüfung der Finanzberichterstattung erfolgen. Als Abschlussprüfer haben wir tiefen Einblick und hohes Verständnis für das Geschäftsmodell, die Geschäftsprozesse und die wesentlichen Werttreiber. Dieses Wissen nutzen wir, um die Nachhaltigkeitsberichterstattung möglichst integriert und mit hybriden Teams aus Finanz- und Nachhaltigkeitsprüfern zu prüfen. So erreichen wir hohe Prüfungssicherheit und bieten unseren Mandanten einen Mehrwert in der Weiterentwicklung der internen Prozesse und Datenqualität. 

Kontakt

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Dr. Christian Maier

Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, CPA (U.S.)

Partner

+49 711 7819 147 73

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Anna Wilhelm

Consultant, Sustainability Auditor IDW

Associate Partner

+49 89 928780 216

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