Betriebliche Altersvorsorge

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Die Rekrutierung und Bindung von qualifizierten Mitarbeitern ist ein entscheidender Erfolgsfaktor für Unternehmen. Die betriebliche Altersvorsorge als ein Mittel hierzu gewinnt zunehmend an Bedeutung für Arbeitgeber. Einer ihrer entscheidenden Vorteile ist die Möglichkeit, die betriebliche Altersversorgung individuell entsprechend den Bedürfnissen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer auszugestalten.  
 

Unsere umfassende Beratung rund um die betriebliche Altersvorsorge

Das interdisziplinäre Team Betriebliche Altersversorgung von Rödl & Partner, bestehend aus Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, berät Sie und Ihr Unternehmen sowohl bei der bilanziellen und steuerlichen Optimierung der Altersvorsorge als auch bei der arbeitsrechtlichen Gestaltung Ihrer Pensionszusage und der betrieblichen Altersversorgung Ihrer Mitarbeiter umfassend und kompetent.
 
Zu unserem Beratungsspektrum in der betrieblichen Altersvorsorge gehören:
  • Implementierung, Modernisierung oder Schließung von Versorgungswerken
  • Arbeitsrechtliche, bilanzielle (IFRS, US-GAAP, HGB) und steuerliche Optimierung neuer und bestehender Zusagen
  • Abfindung und Übertragung von Anwartschaften (Portabilität)
  • Individuelle Gestaltung, Implementierung, Sanierung und Schließung von (Zeit-) Wertkontenmodellen
  • Umfassende Beratung von Gesellschafter-Geschäftsführern hinsichtlich ihrer Alterssicherung innerhalb und außerhalb des Anwendungsbereichs des Betriebsrentengesetzes
  • Brutto-/Nettoumwandlung in betriebliche Altersversorgung
  • Bilanzielle Ausgliederung der Pensionsrückstellungen zur Verbesserung der EK-Quote und des Ratings (Contractual Trust Arrangement – CTA)
  • Bilanzielle Auswirkungen der betrieblichen Altersvorsorge, insbesondere im Hinblick auf Veränderungen durch das BilMoG
  • Aufdeckung von rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken bestehender Altersvorsorgemodelle
  • Due Diligence-Lösungen bei Unternehmensnachfolgen und -transaktionen
  • Sozialversicherungsrechtliche Lösungen rund um die betriebliche Altersversorgung
  • Rechtliche wie wirtschaftliche Beratung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Anpassungsprüfung gem. § 16 BetrAVG
  • Umsetzung des gesetzlichen Anspruchs auf Entgeltumwandlung
  • Prozessführung
  • Verhandlung mit dem Pensionssicherungsverein (PSVaG)
  • Sozialversicherungsrechtliche Statusfeststellungsverfahren 
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