EU Taxonomie Verordnung

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​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​Als Klassifizierungssystem für „grüne“ Investitionen ist die EU-Taxonomie ein wichtiges Instrument des innerhalb des Europäischen Green Deals verab­schie­deten Aktionsplans „Sustainable Finance“. Ziel der Taxonomie ist es, Investitionen in nachhaltige Wirtschafts­aktivitäten zu lenken und so einen wichtigen Beitrag für sechs Umweltziele, wie etwa den Klimaschutz und den damit verbundenen Weg zur Klimaneutralität 2050 zu leisten.


Grundsätzlich hängt die Berichterstattungspflicht nach EU-Taxonomie von der CSRD-Berichts­pflicht ab. Wer unter die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) fällt, der muss daher in der Regel auch zur EU-Taxonomie im Nachhaltigkeitsbericht berichten.


Als Klassifikationssystem ist die EU-Taxonomie-Verordnung entlang unternehmerischer Wirt­schafts­aktivitäten konzipiert und für konforme Aktivitäten müssen ein wesentlicher Beitrag für ein Umweltziel (sh. Bild unten), keine wesentliche Beeinträchtigung der anderen 5 Umwelt­ziele und die Einhaltung bestimmter sozialen Mindeststandards vorliegen. Die einzelnen Kriterien können dabei detailliert und komplex sein. Mit der Einhaltung der EU-Taxonomie kann ein Unternehmen einen verbesserten Zugang zu Finanzmitteln erhalten, sich gegenüber Kunden positiv positionieren und seine Position als führendes und zukunftsfähiges Unternehmen in seiner Branche untermauern.
 
Bei der Umsetzung der fachlichen und prozessualen Schritte zur Berichterstattung und Integration in Ihre Berichtsstrukturen ​können wir Sie zielgerichtet mit unserer Expertise unterstützen!​

Klassifizierung nach den Klima- und Umweltzielen der EU

Die Taxonomie dient der Kennzeichnung „grüner” Aktivitäten, die in den neben­ste­henden sechs von der EU defi­nierten Klima- und Umwelt­zielen kate­gori­siert werden. Unternehmen müssen die Anteile ihrer Umsätze, Investitions- und Betriebsausgaben offenlegen, die aus Aktivitäten stammen, die von der EU-Taxonomie abgedeckt sind, sowie die Anteile, die taxonomie­konform sind. 



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​UNSER 4-STUFIGER BEST-PRACTICE-ANSATZ​​​





KON​​ZEPT UND UMSET​ZUN​​G​​​​​​​​


  • Erstellen eines fachlichen Konzepts zur Datenerhebung der Taxonomiefähigkeit & -konformität
  • Erstellung eines Konzepts zur operativen Prozessintegration in die Unternehmensabläufe 

​​Fähigkeitsanaylse


  • Analyse der Wirtschaftsaktivitäten für Umweltzziele 1 - 6
  • Durchführung der Taxonomiebewertung bezüglich Taxonomiefähigkeit 
  • Koordinierung einer bereichsübergreifend einheitlichen Bewertung (Abstimmung von Auslegungsunsicherheiten) ​

​Konformitätsanalyse


  • Analyse der technischen Bewertungskriterien der Wirtschaftsaktivitäten 
  • Durchführung der Taxonomiebewertung bezüglich Taxonomiekonformität 
  • Koordinierung einer bereichsübergreifend einheitlichen Bewertung (Abstimmung von Auslegungsunsicherheiten)​

​​​Kpi-Ermittlung & Berichterstattung​​​​


  • Konsolidierung der erhobenen und bewerteten Daten 
  • Berechnung der KPls 
  • Formulierung des Taxonomieberichts
  • Erstellung der Meldebögen für die KPls ​​



Kontakt

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Dr. Christian Maier

Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, CPA (U.S.)

Partner

+49 711 7819 147 73

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Anna Wilhelm

Consultant, Sustainability Auditor IDW

Associate Partner

+49 89 928780 216

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