Sustainable Finance

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Herausforderungen und Chancen für unsere Mandanten

Nachhaltiges Finanzwesen bezieht sich auf den Prozess der Berücksichtigung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Überlegungen (ESG) bei Investitionsentscheidungen im Finanzsektor. Im Rahmen des EU Green Deal spielt der Finanzsektor eine Schlüsselrolle zur Erreichung der Klima- und Nachhaltigkeitsziele der EU. Zur Umlenkung privater Finanzströme hin zu Investitionen in klima­neu­tra­le, klimaresistente, ressourcen­effi­ziente und faire Wirtschaftsaktivitäten hat der EU Gesetzgeber umfangreiche Maßnahmenpakete erlassen. 

Der neue Rechtsrahmen verpflichtet Unternehmen und Finanzdienstleister zu Transparenz am Markt durch verbindliche und erweiterte Offenlegungspflichten auf Produkt- und Unternehmensebene (CSRD und ESRS für Unternehmen, SFDR für bestimmte Finanzakteure). Die EU Taxonomie legt zudem ein allgemeines Regelwerk mit Umsetzungsstandards (Delegated Acts) zur einheitlichen Klassifizierung der Nachhaltigkeit von Wirt­schafts­aktivitäten fest. Auch die Regulierung der Anbieter von ESG-Ratings befindet sich aktuell im Gesetz­gebungsprozess, um Transparenz, Vergleichbarkeit und Zuverlässigkeit für Investitionsentscheidungen und Produktgestaltung zu gewährleisten.

Viele Unternehmen haben sich bereits auf den Weg der Nachhaltigkeit gemacht und öffnen damit einen neuen prosperierenden Markt. Allerdings stehen Investoren in diesem Transformationsprozess auch vor Herausfor­derungen, insbesondere wenn es darum geht, die neuen Offenlegungspflichten zu erfüllen sowie Sustainable Finance Produkte zu gestalten. Noch herrscht ein gewisser Mismatch zwischen der potenziell hohen Nachfrage und dem Angebot von EU Taxonomie konformen Produkten. Rechtsunsicherheiten und eine noch unzuver­lässige Datengrundlage gehen mit Reputationsrisiken und dem Risiko von Rechtsstreitigkeiten einher.  

Unsere rechtliche Beratungsleistung auf einen Blick

Rödl & Partner berät Mandanten aus der Finanzbranche schon seit vielen Jahren umfassend zu allen recht­li­chen Fragen rund um das Kapitalanlagerecht sowie der Gestaltung von Finanzierungsverträgen und Anleihen in der jüngeren Vergangenheit mit einem besonderen Fokus auf Nachhaltigkeit. 

Unsere rechtliche Beratungsleistung im Detail

  • Beratung zur nachhaltigen Portfoliogestaltung nach Offenlegungs- und Taxonomie Verordnung.
  • Beratung bei der Beurteilung von Finanzprodukten im Rahmen der Offenlegungs- und Taxonomie Verordnung.
  • Beratung bei der Gestaltung von Fonds nach der Offenlegungs-Verordnung.
  • Beratung bei Impact Investments.
  • Gestaltung von Green/Social Loans sowie ESG-linked Loans.
  • Gestaltung von Green Bonds.
  • Beratung zu den rechtlichen Anforderungen der Berichterstattungspflichten nach CSRD in enger Zu­sammen­ar­beit mit unserem Wirtschaftsprüfungsteam
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