CSRD Einführung und Beratung

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​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) gilt als wichtige S​äule des European Green Deals und zielt darauf ab, Transparenz über nach­haltig­keits­bezogene finanzielle Risiken und Chancen des unternehme­rischen Handelns, aber auch über die Auswirkungen von Unternehmen auf Menschen und Umwelt herzustellen. 


Unternehmen, die zur Bericht­erstattung verpflichtet sind, müssen künftig ihre Nach­­haltig­keits­­infor­​­mationen für das aktuelle Geschäfts­jahr verbindlich im (Konzern-) Lagebericht aufführen, so rückt die Nach­hal­tig­­keits­­bericht­­erstattung auf Augenhöhe mit der Finanz­bericht­erstattung. Es ist daher wichtig, sich zeitnah mit den anstehenden Vor­​schriften zu befassen und entsprechende Maßnahmen und Prozesse auf den Weg zu bringen. 


Wir unterstützen Sie ganzheitlich und vollumfänglich bei der Einführung ​der CSRD von ersten fachlichen Training bis hin zum konzernweiten Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD und ESRS.

Was ist der zeitliche Rahmen?

Die CSRD ist im Januar 2023 in Kraft getreten und muss innerhalb von 18 Monaten von den EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Die Richtlinie sieht einen gestaffelten Anwendungsbeginn vor, je nach Größe und Kapitalmarktorientierung eines Unternehmens: 
 

 
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Dr. Christian Maier

Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, CPA (U.S.)

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Anna Wilhelm

Consultant, Sustainability Auditor IDW

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