Exportkontrolle

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Beim Export bestimmter Güter und Technologien müssen Unternehmen Ex­port­verbote beachten oder spezifische Genehmigungen einholen. Außen­wirt­schafts­recht, Zollgesetze sowie internationale Abkommen, Embargolisten und andere Sicherheitsgesetze stellen zum Teil erhebliche Hürden dar. Bei Ge­set­zes­verstößen drohen der Geschäftsführung und den Verantwortlichen wie auch dem Unternehmen drastische Konsequenzen. Exportkontrolle ist Chefsache und der richtige Umgang mit dieser sensiblen Materie für Unternehmen existenziell wichtig. Unsere Berater unterstützen Sie insbesondere bei den folgenden Themenkomplexen: 
 

Optimierung der Exportvorgänge

  • Unterstützung beim Erwerb notwendiger behördlicher Genehmigungen zur Ein- oder Ausfuhr von Waren und bei der Erlangung von Verfahrenserleichterungen
  • Beratung im nationalen, EG- und US-Exportrecht, einschließlich Beratung im Bereich von Sanktionslisten und Exportsoftware
  • Außenwirtschaftsrechtliche Prüfungen bei Due Diligence im Rahmen von Transaktionen, Joint Ventures oder Handelsvereinbarungen
  • Beratung zu Exportanträgen und Gestaltung von Vertriebsverträgen sowie Ausgestaltung von allgemeinen Liefer- und Einkaufsbedingungen (AGB) unter besonderer Berücksichtigung des Außenwirtschaftsrechts
  • Begleitung der Mandanten bei Außenwirtschaftsprüfungen der Zollverwaltung und Minimierung unnötiger Risiken
 

Interessenvertretung

  • Begleitung bei strafbefreienden Selbstanzeigen, Beratung bei der umfassenden Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen einschließlich der Unterstützung bei der umfassenden Vergangenheitsbewältigung und künftigen außenwirtschaftsrechtlichen Aufstellung des Unternehmens
  • Abwehr von Bußgeld- und Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz
 

Compliance

  • Außenwirtschaftsrechtliche Compliance und Umsetzung im Unternehmen: Organisation zur Risikominimierung bzw. zum Risikomanagement, Handlungs- und Organisationsanweisungen, vertragliche Risikoweitergabe
  • Überprüfung der internationalen Lieferkette, Audits bzw. Anträge für den Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO)
  • Schulung der Mitglieder der Geschäftsführung und Mitarbeiter der Rechts-, Finanz- und Vertriebsabteilungen
  • Außenwirtschafts-Check: Freiwillige Prüfung im Unternehmen durch ein erfahrenes Prüferteam vor Fehlerentdeckung seitens der Behörden und Aufdeckung von Risiken
 

Exportkontrollklauseln: Interdisziplinärer Fall

Zur Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften im Bezug auf Exportkontrollbeschränkungen und -regelungen ist eine abteilungs- und bereichsübergreifende Prozessgestaltung notwendig. Mehr »

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