Interessenvertretung

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Litigation

Die Komplexität der rechtlichen Vorgaben in diesen Bereichen in Kombination mit der Schnelllebigkeit des Geschäftsalltags können zu ungewollten rechtlichen Konsequenzen führen. Unterschiedliche Auffassungen und Auslegungen oder auch Fehler von Seiten der Zollbehörden können bei Unternehmen ungerechtfertigte Kosten entstehen lassen und somit auch zu Wettbewerbsnachteilen führen.
 
Sei es im Bereich der Erhebung von Zöllen oder auch bei vermeintlichen Verstößen gegen die Regelungen des Außenwirtschaftsbereiches – häufig werden die Entscheidungen der Zollbehörden ungeprüft und von den Unternehmen bereitwillig akzeptiert. Hier stehen einem Unternehmen jedoch eine Vielzahl von rechtlichen Möglichkeiten offen, die zur Durchsetzung der unternehmensinternen Interessen genutzt werden können. Gegen Zollbescheide können bspw. Einsprüche eingelegt werden. Auch bietet das Zollrecht die Möglichkeit von Erstattungen. Diese können bis zu 3 Jahre in die Vergangenheit wirken.
 
Sowohl gegenüber der Zollverwaltung und anderen Behörden als auch vor Gericht – die Durchsetzung unternehmensinterner Interessen ist ein wichtiger Bestandteil einer allumfassenden Strategie im Außenhandel und ist insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Kostenoptimierung bedeutsam.
 

Unsere Beratungsleistungen:

Wir unterstützen und vertreten Sie um Ihre Interessen in allen Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Umsatz- und Verbrauchsteuerrechts mit folgenden Schwerpunkten durchzusetzen:
  • Einspruchsverfahren z.B. bei Zollbescheiden, Nacherhebungen, verbindlichen Zolltarifauskünften, Ablehnung von Bewilligungsanträgen, Widerruf von Bewilligungen, Ablehnung von Ausfuhrgenehmigungen, u.v.m.
  • Begleitung und Vertretung bei Prüfungsmaßnahmen, wie Zollprüfungen, Außenwirtschaftsprüfungen und Steueraufsichtsmaßnahmen
  • Bußgeld- und Strafverfahren bspw. wegen Verstößen gegen das Außenwirtschaftsrecht
  • Begleitung bei strafbefreienden und strafmildernden Selbstanzeigen
 

Besonderheit: Quick-Check Zollprüfung

Besonders im Bereich der Prüfungen durch die Zollbehörden (Zollprüfungen, Außenwirtschaftsprüfungen, etc.) werden die Feststellungen der Prüfer/Prüferinnen häufig akzeptiert und auf dieser Grundlage große Nachzahlungen geleistet. Wir bieten Ihnen eine schnelle und effiziente Analyse von Entscheidungen der Zollbehörden an. Schicken Sie uns einfach Ihren Prüfungsbericht oder rufen Sie uns an. Wir erstellen dann gerne eine kurze „Prüfungsberichtsanalyse” zum Festpreis von 500 Euro1) und zeigen Ihnen Optimierungs- und Abwehrmöglichkeiten auf.
 
1) Dieser Preis versteht sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Analyse umfasst eine Durchsicht des Berichtes sowie eine schriftliche Zusammenfassung der Feststellungen auf einer DIN A4 Seite.
 

Kontakt

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Dr. Alexander Kutsch

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater

Geschäftsführender Partner

+49 711 7819 144 65

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Quick-Check Zollprüfung

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