Themenspecial: Internationales Investitionsschutzrecht

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Optimierung des Rechtsschutzes ausländischer Investitionen

Unternehmen, die eine Expansion ins Ausland planen, müssen überlegen, wie sicher ihr Vorhaben auch unter politischen Gesichtspunkten ist. Es gibt eine Reihe von Investitionsrisiken, die neben den klas­sischen Enteignungsmaßnahmen zu erheblichen Beeinträchtigungen bis hin zur Schädigung aus­län­discher Investitionen führen können. Beispielhaft sind Diskrimi­nie­rungen ausländischer Investi­tionen, die Aus­übung negativer Einflüsse des jeweiligen Gastlandes auf Wettbewerbs­mög­lich­keiten ausländischer Unternehmen und fehlende Rechtssicherheit. In aller Munde sind hier die Anpassungen steuerlicher Vorschriften im Bereich der erneuerbaren Investitionen nach deren Abschluss. Investi­tions­schutz­abkommen können Abhilfe schaffen.

Vor dem Hintergrund der immer weiter voranschreitenden weltweiten Erschließung neuer Märkte und getätigter Investitionen deutscher Unternehmen sind Investi­tions­freiheiten und ein umfassender Rechtsschutz unabdingbar.

Weltweit existieren zwar zahlreiche Investitionsschutzabkommen; dennoch ist vor dem Markteintritt genau zu prüfen, ob mit dem Zielland eine solche Vereinbarung besteht und wie sie ausgestaltet ist. Länderspezifische Besonderheiten sind vor jedem Markteintritt oder jeder neuen Investition zu be­rück­sichtigen und ihre Auswirkungen auf die Sicherheit der Investition sind einer genauen Prüfung zu unterziehen. In unserem Themenspecial beleuchten wir dabei insbesondere die Länder China, Russ­land, Spanien, die Türkei und den Iran.

Internationales Investitionsschutzrecht Internationales Inves­ti­ti­ons­­­schutz­recht: Wichtiger Faktor beim Aus­lands­­en­ga­ge­­ment

Bei der Planung von Auslandsinvestitionen müssen Familien­unternehmen vorab Überlegungen anstellen, inwieweit das jeweilige Auslandsprojekt hinreichend geschützt ist. Das größte Hemmnis für solche Aus­lands­investitionen kann dabei u.a. die fehlende Rechts­sicherheit im jeweiligen Gaststaat sein. Mehr »

Internationales Investitionsschutzrecht Optimierung des internationalen Recht­schutzes ausländischer Investitionen

Unter dem internationalen Investitionsschutzrecht versteht man ein Bündel völkerrechtlicher Normen, die Investoren Rechtsschutz bieten. Mit geschützten In­vesti­­tionen sind grundsätzlich alle Vermögenswerte gemeint, die ein Investor direkt oder indirekt im Gaststaat hält. Mehr »

Internationales Investitionsschutzrecht Achmea Entscheidung: Investitions­schutz­streitigkeiten zwischen EU-Mitgliedstaaten unzulässig

Der EuGH hat entschieden, dass Schiedsverfahren zwischen EU-Bürgern und EU-Mitgliedstaaten grund­sätzlich unzulässig sind, weil sie nicht gewährleisten können, dass die Auslegung der EU-Verträge durch den Europäischen Gerichtshof erfolgt. Mehr »

Internationales InvestitionsschutzrechtSchutzpyramide internationaler Investitionen in China

China konnte sich jahrzehntelang als Motor der Welt­wirtschaft behaupten. Wegen der robusten Binnen­nachfrage und der rasch zunehmenden Markt­größe zählt China seit Jahren zu den gefrag­tes­ten Investi­tionsstandorten weltweit. 2017 war China der größte Handelspartner Deutschlands. Mehr »

Internationales InvestitionsschutzrechtECT-Klagen gegen Spanien: Erste Verurteilung im Schiedsgerichtsverfahren

Seit 2010 sind vor dem ICSID, dem bei der Weltbank angeschlossenen Schiedsgericht, 29 Klagen gegen Spanien wegen Verletzung des Energy Charter Treaty anhängig gemacht worden. Im Mai 2017 ist Spanien nun verklagt worden und soll 127 Mio. Euro Schadens­ersatz zahlen. Mehr »

Internationales Investitionsschutzrecht Investitionsschutz in der Türkei: Gleichbe­handlung und Sicherheit

Ausländische Direktinvestitionen bilden mitunter den Kern des türkischen Wirtschaftswachstums. Das türkische Gesetz zu ausländischen Direktinvesti­tio­nen (Gesetzesnummer 4875) bildet den recht­lichen Rahmen für den Schutz ausländischer Investoren in der Türkei. Mehr »
​veröffentlicht am 25. April 2018

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Aziza Yakhloufi

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

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+49 6196 7611 4729

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