Steuerlicher Wegzug

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​Die Experten von Rödl & Partner beraten Unternehmer und Unternehmen jeder Rechtsform, wenn sie aus der inländischen Steuerpflicht ausscheiden möchten oder wenn die Betriebsprüfung eine Besteuerung aufgrund eines Wegzugs unterstellt. Die Folge ist oft eine Besteuerung eines fiktiven Gewinns ohne entsprechenden Liquiditätszufluss, so dass eine fachgerechte Beratung sinnvoll ist.

 

Im Einzelnen unterstützen wir Sie insbesondere bei den folgenden Problemstellungen:
  • Wegzug von Privatpersonen in das Ausland
  • Wegzug von Einzelunternehmern in das Ausland
  • Wegzug von Gesellschaften durch Verlegung des Sitzes oder der Geschäftsleitung in das Ausland
  • Übertragung von Vermögen in das Ausland (z.B. auf ausländische Stiftungen oder Trusts)
  • Steuerliche Beratung bei doppelten oder mehreren Staatsangehörigkeiten und Wohnsitzen
  • Inländische Besteuerung nach einem erfolgten Wegzug

 

Allerdings beschränken sich unsere Beratungsleistungen nicht nur auf den Wegzug. Auch bei einer späteren Rückkehr nach Deutschland stehen wir Ihnen fachkundig zur Seite. Denn auch in dieser Situation sollte vor Umsetzung der Rückkehrpläne die Einkommens- und Vermögenssituation steuerlich durchleuchtet und ggf. steuerlich optimiert werden. 

Kontakt

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Dr. Susanne Kölbl

Steuerberaterin, Diplom-Kauffrau

Partner

+49 8992 8780 553

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Prof. Dr. Florian Haase, M.I.Tax

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater

Partner, Niederlassungsleiter

+49 40 2292 975 20

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