Notarielle Dienstleistungen

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Eine Vielzahl von Rechtsgeschäften unterliegt einem besonderen Form­zwang. Bei sehr relevanten Vorgängen wird die notarielle Beurkundung vorausgesetzt. Hierzu gehören z.B. gesellschaftsrechtliche und immobilienrechtliche Angelegenheiten.
 
Bei der notariellen Beurkundung handelt es sich um die strengste Formvorschrift, die das Gesetz kennt. Durch das Formerfordernis sollen die Urkundsbeteiligten u.a. über den Inhalt und die Auswirkungen des zu beurkundenden Rechts­geschäfts durch den Notar informiert und belehrt werden. Zudem soll sicherge­stellt werden, dass die Rechtsgeschäfte eindeutig gestaltet sind und auch für alle Beteiligten rechtssicher vollzogen werden können. Der Notar handelt bei einer Beurkundung nicht als einseitiger Interessenvertreter, sondern ist stets unabhängig und unparteiisch.
 
Rödl & Partner bietet seinen Mandanten in Herford die rechtssichere Ausgestaltung und Beurkundung an. Unser Notar betreut in- und ausländische Mandanten in allen notariellen Angelegenheiten, insbesondere in den Bereichen des Gesellschaftsrechts, des Immobilienrechts und der Nachfolge­regelungen. Unsere Rechtsanwälte arbeiten eng und interdisziplinär mit unserem Notar zusammen.
 
Sofern keine Mitwirkungsverbote bestehen, bietet sich eine Beurkundung an, um eine bestmögliche Umsetzung garantieren zu können. Die Beurkundung erfolgt auf Wunsch auch in englischer Sprache.
 

Wir unterstützten Sie in folgenden Bereichen:

Gesellschaftsrecht

  • Gründung von Gesellschaften, insbesondere Kapitalgesellschaften (GmbH, AG)
  • Gestaltung und Beurkundung von Gesellschaftsverträgen (sowohl bei der Gründung als auch bei Satzungsänderungen)
  • Vorbereitung und Vollzug von Beschlussfassungen und Handelsregisteranmeldungen (wie z.B. Geschäftsführerbestellung, Anmeldung von Prokuristen sowie Anmeldung von eK, OHG und KG)
  • Stammkapitalerhöhungen
  • Beurkundung von Vorgängen nach dem Umwandlungsgesetz
  • Beurkundung von Kaufverträgen
  • Gesellschaftervereinbarungen / Beteiligungsverträge

 

Immobilienrecht

  • Vorbereitung und Beurkundung von Grundstückskaufverträgen / Grundstücksübertragungen (inkl. sämtlicher Nebengeschäfte, wie z.B. Grundschuldbestellungen)
  • Begründung von Wohnungseigentümergemeinschaften, Erstellung und Beurkundung von Teilungserklärungen
  • Sämtliche beurkundungspflichtigen Grundstücksgeschäfte


Erbrecht

  • Allgemein erbrechtliche Beratung
  • Beurkundungen von Testamenten (einfaches Testament, gemeinschaftliches Testament, Berliner Testament, Unternehmertestament) und Erbverträge
  • Ausgestaltung von Testamentsvollstreckungen
  • Beurkundung von Erb- und Pflichtteilsverzichten
  • Beurkundung von Schenkungsverträgen, „vorweggenommene Erbfolge” (Nutzung von steuerlichen Freibeträgen)
  • Nebengeschäfte, wie z.B. Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

Rödl, Lang Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB

Leopoldstraße 2-8
32051 Herford
Tel: 05221 6930 10
Fax: 05221 6930 199

E-Mail: herford@roedl.com

 

Sitz: Herford
Registergericht: PR Essen PR 3949
Vertretungsberechtigte Gesellschafter: Prof. Dr. Christian Rödl, LL.M., RA, StB, Thomas Lang, LL.M., RA, Notar

USTIDNR. DE313186024

 

GESETZLICHE BERUFSBEZEICHNUNG:

Der Rechtsanwalt ist in Deutschland zugelassen. Sowohl die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt als auch Notar wurden in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

 

ZUSTÄNDIGE AUFSICHTSBEHÖRDE FÜR RECHTSANWÄLTE:

Rechtsanwaltskammer Hamm
Ostenallee 18
59063 Hamm
Telefon: 02381/985000
Fax: 02381/985050

 

BERUFSRECHTLICHE REGELUNGEN FÜR RECHTSANWÄLTE:

Die maßgeblichen gesetzlichen Vorschriftlichen über die berufsrechtlichen Regelungen, den Zugang zu dem Beruf und die Ausübung des Berufes sind v.a. in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA), der Fachanwaltsordnung (FAO) und im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die aktuellen Fassungen aller berufsrechtlichen Regelungen sind zugänglich unter der Adresse der Bundesrechtsanwaltskammer: http://www.brak.de

 

ZUSTÄNDIGE AUFSICHTSBEHÖRDE FÜR NOTARE:

Zuständige Aufsichtsbehörde für den Notar ist der Präsident des Landgerichts Bielefeld, Niederwall 71, 33602 Bielefeld.
 

Der Notar gehört der Westfälische Notarkammer, Ostenallee 18, 59063 Hamm an. Deren Kontaktdaten lauten:
Ostenallee 18
59063 Hamm
Tel: 02381 – 96959-0
Fax: 02381 – 96959-51
mail: info@westfaelische-notarkammer.de

 

BERUFSRECHTLICHE REGELUNGEN FÜR NOTARE:

  • Bundesnotarordnung (BNotO)
  • Beurkundungsgesetz (BeurkG)
  • Kostenordnung (KostO)
  • Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
  • Dienstordnung für Notarinnen und Notare (DONot)
  • Richtlinien der Westfälischen Notarkammer

 

Die vorgenannten berufsrechtlichen Regelungen, mit Ausnahme der Richtlinien der Westfälischen Notarkammer, können über die Homepage der Bundesnotarkammer (www.bnotk.de) in der Rubrik „Der Notar/Berufsrecht“ eingesehen und abgerufen werden. Die Richtlinien der Westfälischen Notarkammer können über die Homepage der Westfälischen Notarkammer (www.westfaelische-notarkammer.de) in den „Fachinformationen“ in der Rubrik „Normen“ eingesehen und abgerufen werden.

 

BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG:

R+V Allgemeine Versicherung AG
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
www.ruv.de

 

Die Berufshaftpflichtversicherung hat weltweite Geltung.

Kontakt

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Thomas Lang, LL.M.

Rechtsanwalt, Notar, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Partner

+ 49 5221 6930 10

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