Gebäudewirtschaft der öffentlichen Hand

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Die Bewirtschaftung kommunaler Liegenschaften muss den gleichen Anforderungen genügen, wie Immobilien in privater Hand. Die Organisation, die Vorbereitung von Entscheidungen und die inner-kommunalen Leistungsbeziehungen setzen zusätzliche Aspekte voraus.
 
Die Rechtsberatung im Immobilienrecht und FM-Recht ist bei Rödl & Partner organisatorisch eng verbunden mit der Beratung der öffentlichen Hand und ihrer Unternehmen. Immobilien sind das größte Asset einer Kommune und häufig gleichzeitig ihre größte Belastung (Sanierungsstau, unklare Zuständigkeiten, etc.).
 
Neben der klassischen Rechtsberatung in diesem Segment können wir auf umfassende Erfahrungen in der Beratung von öffentlichen Auftraggebern bei der
  • Organisation der Gebäudewirtschaft,
  • Auslagerung der Immobilienaufgaben auf kommunale Eigengesellschaften,
  • Finanzierung von Neubau- und Sanierungsmaßnahmen,
  • Einführung von Mieter-Vermietermodellen und
  • Ausschreibung von Lieferungen und Leistungen im FM 
zurückgreifen. 
 
Sehen Sie die kommunalen Immobilien nicht nur als unbewegliches Vermögen, sondern wollen Sie dieses Vermögen zum Nutzen der Allgemeinheit und zur Schonung des Haushalts aktiv bewirtschaften?
 
Dann sollten wir uns kennenlernen!

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