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Nicht nur das deutsche Finanzamt erkennt unterschiedliche Modelle der Verrechnung der Kosten bei internationalen Bewegungen von Mitarbeitern an bzw. nicht an. Je nachdem wie Leistungen im Konzern erbracht werden, bspw. über eine Dienstleistung, eine Entsendung der Mitarbeiter oder über eine „Arbeitnehmerüberlassung im Konzern”, sind unterschiedliche Verrechnungen der Kosten vorzunehmen.
Wir unterstützen Sie gerne sowohl bei der erstmaligen Bestimmung der Verrechnungspreise von Leistungen bis hin zur Aufsetzung und Abrechnung bei Matrixstrukturen.
Weitere Informationen zu Verrechnungspreisen »
Thorsten Beduhn
Rechtsanwalt, Steuerberater, Diplom-Kaufmann
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Aziza Yakhloufi
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht