Steuerrecht inklusive Lohnsteuerrecht und Lohnabrechnung

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Das Thema Steuern nimmt im Bereich der HR-Abteilung einen immer höheren Stellenwert bei Mitarbeitereinsätzen ein.
 
Oft bietet die Besteuerung mit ihren Folgen eine Grundlage für die Frage, ob ein Mitarbeiter eine gewisse Tätigkeit über einen Dienstleistungs- oder über einen Werkvertrag ausüben soll. Denn je nach vertraglicher Regelung können beim Unternehmen (bspw. Begründung einer Betriebsstätte) und beim Arbeitnehmer unterschiedliche steuerliche Folgen entstehen. Die hier gewählte Vorgehensweise hat wiederum Auswirkung auf die lohnsteuerliche Abrechnung, den Betriebsausgabenabzug unter Berücksichtigung eines zu verrechnenden Verrechnungspreises oder auf die Grundsatzfrage „Muss ich die Kosten überhaupt verrechnen?”.
 
Hier besteht regelmäßig ein Optimierungsbedarf der vorhandenen Kosten beim Unternehmen, bei der entstehenden Steuerlast auf Ebene des Unternehmens und des Arbeitsnehmers sowohl im Inland als auch im Ausland. 
 
Um hier eine rechtssichere Basis und steuerlich optimierte Lösung zu finden, gilt es diverse Richtlinien wie Entsenderichtlinien oder auch Steuerausgleichs­rege­lungen vorzuhalten, um jeglichen Problemen mit den Behörden zu entgehen und eine klare Regelung für die Mitarbeiter zu haben. Es bietet sich Gestaltungs­spielraum bei einer steuer- und kostenoptimierten Zusage.
 
Häufig wird auch mit den Mitarbeitern eine Regelungen vereinbart, die konkrete Steuerausgleichsmechanismen vorsieht, sodass die Mitarbeiter entweder nicht schlechter oder ggfs. immer gleich belastet sein sollen.

 

Im Ergebnis sind die Regelungen dann bei den lohnsteuerlichen Pflichten zu berücksichtigen und final auf Ebene der Mitarbeiter in der persönlichen Einkommensteuererklärung anzugeben. 
 

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