DFG-Programmpauschale

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Um für Ihre Forschungsprojekte ab dem Geschäftsjahr 2023 weiterhin die DFG-Programmpauschale vereinnahmen zu können, müssen Sie eine hauseigene Leitlinie hinsichtlich der diesbezüglichen Verwendung entwickeln. Außerdem ist die Erstellung der Leitlinie spätestens bis zum 30.06.2023 der DFG zu melden. Wenn das geschafft ist, müssen Sie die Leitlinie im nächsten Schritt durch die interne Revision und im Zuge der Jahresabschlussprüfung prüfen lassen.

 

Nun sind Sie auf der Suche nach Unterstützung bei der Erstellung der Verwendungsrichtlinie? Unser erfahrenes Team aus Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten und Betriebswirten berät Sie gerne und hilft Ihnen, eine für Sie passende Lösung zu entwickeln.

 

Sie suchen einen kompetenten Partner hinsichtlich der Prüfung? In unserer Tätigkeit als interne Revisoren bzw. Prüfer unterstützen wir Sie auch hier sehr gerne.


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Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Prüfer für Interne Revisionssysteme (DIIR)

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Master of Laws (LL.M.) Unternehmensrecht, Prüfer für Interne Revisionssysteme (DIIR)

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