Steuerstrukturberatung und Steuergestaltung in der Energiewirtschaft

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Investitionen in Infrastrukturprojekte, sowohl im Inland als auch im Ausland erfordern eine gut durchdachte und sorgfältig in die Praxis umgesetzte steuerliche Struktur der Investitionsvehikel. Die individuellen Besonderheiten der Investoren sind zu berücksichtigen, seien es nun institutionelle Investoren, mittelständische Unternehmen als Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften, oder seien es auch Privatpersonen, die die Investitionen tätigen.

 

Eine Vielzahl von Steuerarten ist bei inländischen Investitionen betroffen, neben den Ertragssteuerarten (Körperschaftsteuer, gegebenenfalls Einkommensteuer, Gewerbesteuer oder international verwandte Ertragsteuern) sind insbesondere auch verkehrsteuerliche Besonderheiten (Umsatzsteuer, Stromsteuer, Energiesteuer usw.) zu berücksichtigen. Sobald die Investitionen Grund und Boden oder Immobilien auf fremden Grund und Boden betreffen, sind auch grunderwerbsteuerliche Fragen zu klären.

 

Die Erfahrung zeigt schließlich, dass eine einmal zu Beginn gewählte steuerliche Struktur oftmals in gewissen Zeitabschnitten neu zu überdenken und gegebenenfalls neu zu gestalten ist. So können Umwandlungen, Ausgliederungen, Abspaltungen oder andere Umgestaltungen z.B. im Bereich der Vermögensübertragungen zu beachtlichen steuerlichen Effekten führen.

 

Unsere Leistungen für Sie im Bereich Steuerstrukturberatung und Steuergestaltung in der Energiewirtschaft

 

Investitionen im Inland 

  • Ausnutzung von Sonderabschreibungen und/oder Investitionsabzugsbeträgen (IAB)
  • Schaffung von Verlustausgleichsmöglichkeiten, insbesondere der unter der Berücksichtigung von Personengesellschaften (GmbH & Co. KG) oder Ergebnisabführungsverträgen im Bereich von Kapitalgesellschaften
  • Überprüfung und Implementierung von nicht unbedingt rechtsformgebundenen Beteiligungen, wie zum Beispiel typisch stille oder atypisch stille Beteiligungen
  • Im Bereich der Umsatzsteuer: Begründung bzw. Überprüfung von umsatzsteuerlichen Organschaften
  • Im Bereich der Grunderwerbsteuer: Verhinderung des (mehrfachen) Anfalls von Grunderwerbsteuer, zum Beispiel durch Minderheitsbeteiligungen von weiteren Investoren
  • Stromsteuer/Energiesteuer: Begleitung und Beratung bei optimalen ausnutzen von Entlastungs- bzw. Befreiungstatbeständen

Für ausländische Investoren:

  • Ob in Deutschland Betriebsstätten begründet werden sollen, oder ob eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft Vorzug findet.
  • Vermeidung des Anfallens deutscher Umsatzsteuer die im Ausland nicht abzugsfähig ist
  • Optimierung bzw. Reduzierung der in Deutschland anfallenden Grunderwerbsteuer
  • Reduzierung bzw. Vermeidung von Kapitalertragsteuer bei Dividendenausschüttungen an ausländische Investoren

 

Investitionen im Ausland 

  • Wahl, ob eine Betriebstätte im Ausland begründet werden soll, oder ob eine Beteiligung an Kapitalgesellschaften vorzugswürdig ist
  • Optimale strukturelle Gestaltung für den Fall des Ausgleichs von Verlusten
  • Optimale Gestaltung zur Vermeidung bzw. Reduzierung von Quellensteuern (Kapitalertragsteuern) bei Dividendenausschüttungen
  • Erhalt der Anrechnungsmöglichkeit von ausländischen Steuern im Inland
  • Vermeidung des Anfallens von ausländischer Umsatzsteuer (VAT), die im Inland nicht abzugsfähig ist

 

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