IDW PS 860

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​Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) stellt mit dem Prüfungsstandard IDW PS 860 „IT-Prüfungen außerhalb der Abschlussprüfung“ einen Rahmen für die Bewertung von IT-Systemen und -Prozessen bereit, der über die Grenzen der regulären Abschlussprüfung hinausgeht. Der Prüfungsstandard bildet detaillierte Vorgaben ab anhand derer IT-gestützte Abläufe im Hinblick auf Konformität, Sicherheit, Risikosteuerung und Einhaltung von Vorschriften auch außerhalb der Finanzberichterstattung geprüft werden. 

Mit diesem Standard gehen hohe Kriterien für Prüfungsqualität einher, wodurch klare Richtlinien hinsichtlich der Transparenz und der Überprüfbarkeit von Prüfungsergebnissen für externe Instanzen verbessert werden. Damit reagiert das IDW auf die zunehmende Notwendigkeit für Managementebenen, eine unabhängige Bewertung bzw. Beurteilung der IT-Systeme zu erhalten, besonders angesichts der zunehmenden Bedrohungen und der starken Abhängigkeit von diesen IT-Systemen. 

Ergänzend zum Prüfungsstandard IDW PS 860, wurden weitere Prüfungshinweise entwickelt, die spezifische Anweisungen hinsichtlich der Prüfung einzelner IT-gestützter Prozesse und Verfahren konkretisieren, wie bspw.:

    

Zusätzlich zu den bereits erwähnten Prüfungshinweisen lässt sich der Prüfungsstandard IDW PS 860 auf weitere Themenbereiche anwenden, sodass er auf eine Vielzahl von Fragestellungen zugeschnitten und individualisiert werden kann.

Der Prüfungsstandard IDW PS 860 differenziert explizit zwischen einer Evaluierung der Angemessenheit und einer Untersuchung der Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems. Bei der Evaluierung der Angemessenheit liegt der Fokus auf der Beurteilung der Kontrollstruktur und der Implementierung der Kontrollmechanismen, wohingegen bei der Wirksamkeitsprüfung die tatsächliche operative Funktionsfähigkeit der Kontrollen über einen bestimmten Zeitrahmen hinweg bewertet wird.​

Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater kennen wir die gesetzlichen Anforderungen

​Im Rahmen der Prüfung nehmen wir den Ist-Zustand auf und prüfen ihn auf Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und der Anforderungen aus den GoBD. Das IDW entwickelt auf Basis der GoBD ein Anforderungskatalog zur Prüfung der GoBD-Konformität. Anhand unserer Erfahrung in vergleichbaren Projekten können wir Ihnen pragmatische Handlungsempfehlungen zur gesetzeskonformen Umsetzung aussprechen.

Gern bestätigen wir Ihnen im Rahmen der Berichterstattung die Konformität mit den gesetzlichen Vorgaben.

 

 

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Kontakt

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Frank Reutter

Dipl.-Wirtschaftsinformatiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, CISA

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Jürgen Schwestka

Diplom-Kaufmann, CISA, Zertifizierter IT-Sicherheitsbeauftragter, Zertifizierter IT-Security-Auditor, IT-Auditor IDW, Zertifizierter Business Continuity Manager

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