Zollstrafrecht

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Der Handel deutscher Unternehmen mit fremden Staaten hat in den vergan­genen Jahren stetig zuge­Mnommen. Deutschland ist ja auch als Exportwelt­meister bekannt! Der Schlüssel für eine erfolgreiche unter­neh­merische Zukunft liegt mehr denn je im interna­tionalen Geschäft.
 

Im internationalen Warenverkehr sind allerdings zahlreiche Außenwirtschafts- und zollrechtliche Bestimmungen zu beachten, die aufgrund ihrer Komplexität schnell zu Fallstricken für Unternehmer und Unternehmen werden können. Unabhängig davon, ob es sich um außenwirtschaftsrechtliche Verstöße oder um die Hinter­ziehung von Einfuhrabgaben durch falsche Angaben zum Zollwert handelt: das Beratungsspektrum Zollstrafrecht reicht weit – von A wie Außenwirtschaft bis Z wie Zollwert.
 

Unter den Begriff der Zollstraftaten fallen Delikte wie Zollhinterziehung, Be­günstigung, Steuerhehlerei etc., die in der Abgabenordnung (AO) geregelt sind. Aus diesem Grund ist gerade bei Zollhinterziehungen die Möglichkeit einer steuerlichen Selbstanzeige zu beachten.
 
Zollstrafverfahren können für den Betroffenen und das Unternehmen ganz er­heb­liche strafrechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Der erste Eindruck entscheidet – auch bei den Zollbehörden. Die Hinzuziehung eines versierten Rechtsanwalts ist schon im frühen Verfahrensstadium dringend anzuraten. Aufgrund der empfindlichen Sanktionen bedarf es des notwendigen Fingerspitzengefühls.
 

Unser Leistungsspektrum im Zollstrafrecht umfasst:

  • Verteidigung in allen Verfahrensbereichen, 
  • Gutachterliche Ausführungen zur Tarifierung und Zollwerten;
  • Verhandlungen mit den Behörden (Zollfahndung, Hauptzollamt, Staatsanwaltschaft) sowie
  • Präventive Beratung bei der Erstellung und Abgabe steuerlicher Selbstanzeigen durch das interdisziplinäre Zusammenspiel von Rechtsanwalt und Steuerberater. 

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Dr. Christine Varga-Zschau

Rechtsanwältin, Geldwäschebeauftragte

Associate Partner

+49 911 9193 1234

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