Datenschutzstrafrecht

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Daten sind der Rohstoff des 21. Jahrhunderts. Während Big Data zum geflügelten Wort und Daten zu einem wesentlichen Wirtschaftsgut – „dem neuen Öl” – geworden sind, ist der Datenschutz etwas, das insbesondere dem europäischen Gesetzgeber sehr wichtig ist.
 

Hier stellt die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) die Unternehmen vor große Herausforderungen. Mit ihrem Inkrafttreten im Mai 2018 ist sie verbindlich für alle Unternehmen in der Europäischen Union. Ursprünglich als Vereinheitlichung des europäischen Datenschutzrechts geplant, beinhaltet die DSGVO eine Vielzahl von Rechten für den Verbraucher. Das stellt Unternehmen, über die Internetwirtschaft hinausgehend, vor große Herausforderungen, denn sie sind verpflichtet, die neuen Regelungen umzusetzen. Nicht nur spezialisierte Unternehmen fallen darunter. Von den vielen Pflichten wie die Ernennung eines Datenschutzbeauftragten und Informations- und Dokumentationspflichten sind grundsätzlich alle Unternehmen erfasst.
 

Kommen die Unternehmen dem nicht nach, drohen empfindliche Strafen, denn die nationalen Aufsichtsbehörden müssen Bußgelder für bestimmte Datenschutzverstöße verhängen. Hervorzuheben ist die Einführung der Konzernhaftung, wonach für die Berechnung von Bußgeldern auf den gesamten Konzernumsatz abgestellt wird – mit Geldbußen von bis zu 20 Mio. Euro oder bei Unternehmen mit bis zu 4 Prozent des gesamten weltweiten Umsatzes.

Diese Sanktionen sind besonders schwerwiegend.
 

Die Vielzahl an möglichen Anwendungsfällen und die konkrete Anwendung der Verordnung in der Praxis, die auch für Behörden neu ist, stellen Unternehmen vor Probleme, die es zu lösen gibt.
 

Gerade in dem komplexen Rechtsgebiet und den hohen Strafen ist es von besonderer Bedeutung, dass die Mandanten umfassend beraten werden. Dazu gehört die Verknüpfung der Regelungen des Datenschutzrechts mit den neuesten Entwicklungen in der Behördenpraxis.

 

Unser Leistungsspektrum im Datenschutzstrafrecht umfasst:

  • Beratung und Erarbeitung von Compliance-Systemen zur Einhaltung nationalen und europäischen Datenschutzrechts;
  • Identifizierung von Risikobereichen;
  • Beratung beim Umgang mit Behörden, insbesondere im Zusammenhang mit der Androhung von Zwangsmaßnahmen wie Bußgeldern, Untersagungen und Verboten;
  • Konfliktlösungen bis hin zur strafrechtlichen Verteidigung und Vertretung in Verfahren des Datenschutzstrafrechts

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Johannes Marco Holz, LL.M.

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Datenschutzbeauftragter (GDDcert.EU), Master of Laws Rechtsinformatik (Universität Passau)

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Stefan Alexander Breider

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Datenschutzbeauftragter DSB-TÜV

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