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Das Thema Nachhaltigkeit ist aus der Unternehmenswelt nicht mehr wegzudenken. Durch die neue, im November 2022 verabschiedete EU-Richtlinie, genannt Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), wird die nicht-finanzielle Berichterstattung auf ein anderes Niveau gehoben. Fortan stehen Umwelt, Mensch und verantwortungsvolle Unternehmensführung deutlich stärker im Fokus. Findet die CSRD für Ihr Unternehmen Anwendung, sind Sie künftig verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen und durch eine externe Organisation überprüfen zu lassen.
Die CSRD spielt auch in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft eine wichtige Rolle. Für manche, die bereits in den Anwendungsbereich der bisher geltenden Non Financial Reporting Directive (NFRD) gefallen sind, ist die Thematik grundsätzlich nichts neues. Für andere ist die Nachhaltigkeitsberichterstattung hingegen völliges Neuland. In jedem Fall muss sich nun jedoch intensiver damit auseinandergesetzt werden.
Erfahren Sie hier, was für Sie wichtig ist. Sie hatten bisher kaum Berührungspunkte mit der Thematik? Dann informieren Sie sich über den Button „ESG-Ein Überblick“. Um herauszufinden, ob die CSRD für Sie Anwendung findet, machen Sie am besten direkt unseren „Quick Check“. Unter „Unser Fahrplan für Sie“ zeigen wir Ihnen, inwiefern wir Sie bei der Erstellung oder Prüfung Ihres Nachhaltigkeitsberichts unterstützen können. Und über „Aktuelles“ verpassen Sie keine Neuerungen mehr.
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Benjamin Thiele
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Associate Partner
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Patrick Horst
Wirtschaftsprüfer, Sustainability Auditor IDW