Aktuelles – Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft

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2023


Die CSRD ist am 05. Januar offiziell in Kraft getreten. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union müssen nun innerhalb der nächsten 18 Monate, also spätestens bis Juli 2024, die Richtlinie in nationales Recht übernehmen. Folglich muss jetzt insbesondere der erste Anwenderkreis aktiv werden. Siehe hierzu „ESG – Ein Überblick“ sowie „Unser Fahrplan für Sie“.

 

2022

 

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurde am 16. Dezember 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie wird 20 Tage später in Kraft treten. Zuvor wurde die CSRD am 28. November 2022 durch den Europäischen Rat und wiederum zuvor am 10. November 2022 durch das Europäischen Parlament angenommen. Die Richtlinie führt nunmehr verbindliche europäische Berichtsstandards (ESRS) ein. Für die Entwicklung der ESRS ist die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) verantwortlich.

 

2021

 

 

 

 

 

 

Am 21. April 2021 legte die Europäischen Kommission ihren Vorschlag für eine Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) vor. Sie enthält Änderungen, die die Vorgaben für die Nachhaltigkeitsberichterstattung betreffen, wodurch die diesbezüglichen Erwartungen an Unternehmen deutlich gestiegen sind. Die bisher geltende Nonfinancial Reporting Directive (NFRD) wird durch die CSRD abgelöst werden. Der Vorschlag musste zur Umsetzung alle EU-Instanzen durchlaufen.

2014

 

 

 

 

 

 

 

 

Im April 2014 veröffentlichte die Europäische Union bzw. das europäische Parlament und der Ministerrat ihre verpflichtende Richtlinie 2014/95/EU zur Offenlegung bestimmter sozialer und ökologischer Aspekte (nichtfinanzielle Berichtspflicht, auch Non-Financial Reporting Directive (NFRD)). Diese wurde bis Ende 2016 von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht überführt (in Deutschland am 9. März 2017 durch Verabschiedung das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes). Die Richtlinie sah vor, dass Unternehmen von öffentlichem Interesse nicht-finanzielle Angaben im Rahmen ihres Lageberichtes oder in Form eines separaten Berichtes offenlegen müssen. Eine inhaltliche Prüfungspflicht wurde durch die Richtlinie den Unternehmen nicht explizit auferlegt.

 

Unternehmen von öffentlichem Interesse sind gemäß Art. 2 der Richtlinie kapitalmarktorientierte Unternehmen, Kreditinstitute sowie Versicherungsunternehmen und weitere Unternehmen, die hinsichtlich der einzelnen Mitgliedstaaten aufgrund „der Art ihrer Tätigkeit, ihrer Größe oder der Zahl ihrer Beschäftigten von erheblicher öffentlicher Bedeutung sind.“ Somit sind auch Unternehmen betroffen, die im Durchschnitt min. 500 Mitarbeiter, eine Bilanzsumme von min. 20 Mio. EUR und Umsatzerlöse von min. 40 Mio. EUR aufweisen. Inhaltlich sollen Unternehmen Auskünfte über ökologische und soziale Aspekte, zur Achtung der Menschenrechte, zu Maßnahmen gegen Korruption und Bestechung und zum Diversitätskonzept erteilen. Das europäische Parlament und der Ministerrat legten aber keine Standards, Leitlinien oder Regeln zur Anwendung vor.

 1992

 

 

 

 

 

 

Im Rahmen der Umweltkonferenz in Rio de Janeiro 1992 wurde ein Leitpapier zur nachhaltigen Entwicklung, die sog. Agenda 21, durch die Weltkommission für Umwelt und Entwicklung verabschiedet. In diesem Leitpapier wurden erstmals konkrete Handlungsaufträge formuliert, welche die internationalen, staatlichen, wirtschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Parteien und Akteure im Sinne des gemeinsamen Nachhaltigkeitsbestrebens erfüllen sollten. Durch die Deklaration in der Agenda 21 wurde die bis dato eindimensionale Sichtweise der nachhaltigen Entwicklung in ein dreidimensionales Konzept überführt, welches auf den drei Säulen Ökonomie, Ökologie und Soziales aufbaut. Dieses Konzept wird als die sog. Triple-Bottom-Line bezeichnet. Auch wenn sich bis heute keine allgemeingültige Definition von Nachhaltigkeit bzw. nachhaltiger Entwicklung herausgebildet hat, so ist in der Nachhaltigkeitsdebatte das Konzept der Drei-Säulen das vorherrschende.

 

Aufgrund zunehmender Forderungen nach unternehmerischer Verantwortung gegenüber der Gesellschaft, als auch der wachsenden Bedeutung von nachhaltigen Investments an den Kapitalmärkten, wächst das Bedürfnis nach einer klaren Kommunikation der von Unternehmen durchgeführten Sozial- und Umweltprojekten. Unter dem Aspekt, dass die Stakeholder das unternehmerische Handeln des Unternehmens nur schwer beobachten können, kommt der Kommunikation über das nachhaltige Handeln eine ebenso wichtige Rolle zu, wie das tatsächliche verantwortungsbewusste und nachhaltige Handeln.

1980

 

 

 

 

 

 

Mitte der 1980er Jahre veränderte sich das Umweltbewusstsein der Gesellschaft hin zu einer verstärkten Wahrnehmung von Umweltschutzproblemen. Die Unternehmen standen hierbei im Fokus der gesellschaftlichen Betrachtung und wurden als Urheber der ökologischen Probleme wahrgenommen. Mit der Jahrtausendwende gipfelte diese Entwicklung in einer ganzheitlichen Integration von ökonomischen, ökologischen und sozialen Aspekten im Rahmen einer vollumfänglichen Nachhaltigkeitsberichterstattung. Durch diese umfassende Nachhaltigkeits-berichterstattung wurde dem Anspruch der Gesellschaft und Stakeholder nach einer integrativen Darstellung der Auswirkungen der unternehmerischen Tätigkeiten im Bereichen der Nachhaltigkeit Rechnung getragen. Das langfristige Ziel ist hierbei aber die sog. integrierte Berichterstattung. Die integrierte Berichterstattung ist sowohl national als auch international auf dem Vormarsch und wird durch die jüngsten Entscheidungen der EU zementiert.

 

Ausgangspunkt der internationalen Nachhaltigkeitsdiskussion war die im Jahre 1980 durchgeführte World Commission on Environment and Development der Vereinten Nationen. Durch sie wurde die sog. Brundtland Kommission ins Leben gerufen, welche im Jahre 1987 ihren Bericht Our Common Future veröffentlichte. Gemäß der Brundtland Kommission bedeutet Nachhaltigkeit, Generationen-Gerechtigkeit herzustellen, indem die heutige Generation durch ihr Handeln nicht die Lebensqualität zukünftiger Generationen verschlechtert.

1970er Jahre

 

 

 

 

 

Mit Beginn der 1970er Jahren wurde aufgrund zunehmender Umweltverschmutzungen, rücksichtsloser Ausbeutung knapper Ressourcen, Umweltkatastrophen sowie den zunehmenden Krankheitstagen von Arbeitnehmern durch physische und psychische Belastungen der Aufschrei nach Verantwortung seitens der Unternehmen im Umgang mit gesellschaftlichen Fragen lauter. Die erste von den Vereinten Nationen abgehaltene Veranstaltung, mit dem Themenkern Nachhaltigkeit, wurde 1972 in Stockholm unter dem Namen United Nations Conference on the Human Environment abgehalten. Diese Konferenz stellt den Vorläufer der nachhaltigen Entwicklung dar.

1960er Jahre

 

 


In Europa erfolgte in den 1960er Jahren eine Weiterentwicklung der alten Nachhaltigkeitsidee mit den ersten Publikationen führender Ökonomen zum Thema der wachsenden Bedrohungen durch Umweltbelastungen. Im Jahr 1968 folgte dann die Biosphere Conference in Paris, als die erste Konferenz zum Thema Nachhaltigkeit.

 

Die heutige Nachhaltigkeitsberichtserstattung hat seinen Ursprung aus der im 19. Jahrhundert entstanden Finanzberichtserstattung. Aufgrund von sich verändernden gesellschaftlichen Erwartungen an die Unternehmen, wurde diese nach und nach um ökologische und soziale Bestandteile erweitert.

 

18. Jahrhundert

 

 

 

 

 

Historisch datiert der Begriff der Nachhaltigkeit auf das 18. Jahrhundert zurück und entspringt dem Bereich der Forstwirtschaft. Als Vater dieses Begriffs wird übereinstimmend der Freiberger Oberberghauptmann Hans Carl von Carlowitz verstanden. Sein Grundgedanke war, nur so viel Holz im Wald zu schlagen, wie durch Aufforstung nachwachsen kann. Dieser Grundgedanke gipfelte 1775 in der Weimarischen Forst-Ordnung. In dieser wurde festgehalten, dass das Holzschlagen nicht nur nach dem Holzbedürfnis der gegenwärtig lebenden Generation zu erfolgen hat, sondern auch die Nachkommenschaft berücksichtigt werden muss.

 

 

 

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