ESG ein Überblick – Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft

PrintMailRate-it

Das Thema Nachhaltigkeit – das in der Vergangenheit eher stiefmütterlich behandelt wurde – kann derzeit durchaus als Megatrend bezeichnet werden. Nicht nur in unserer Gesellschaft, sondern auch in unseren Unternehmen findet gegenwärtig ein Umdenken statt. Möchte ein Unternehmen langfristig erfolgreich sein, muss es sich mehr denn je mit der Thematik auseinandersetzen. Hintergrund ist der European Green Deal, mit dem der Wechsel zu einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft geschaffen werden soll.

 

Der erste größere diesbezügliche Wendepunkt fand 2017 statt, als die Non Financial Reporting Directive (NFRD) – die durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) in nationales Recht umgesetzt wurde – große kapitalmarktorientierte Unternehmen (Unternehmen und KMUs mit mehr als 500 Beschäftigten, Versicherungen und Banken) dazu verpflichtete, über ihre Verantwortung gegenüber der Gesellschaft zu berichten. Für die Erstellung einer sogenannten nichtfinanziellen Erklärung können gem. § 289d HGB nationale, europäische oder internationale Rahmenwerke genutzt werden. Demzufolge haben verschiedene Organisationen entsprechende Standards entwickelt. Hierzulande haben sich insbesondere die Global Reporting Initiative (GRI) und der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) durchgesetzt.

 

Im Kontext „Nachhaltigkeit” wird inzwischen von „ESG” gesprochen. Das Akronym steht für Environmental, Social und Governance und bezieht sich auf die Leistungen eines Unternehmens im Hinblick auf Umweltschutz (E), soziale Bestrebungen (S) und Grundsätze guter Unternehmensführung (G). Hinter diesem Dreiklang finden sich themenspezifische Standards. Sie bilden strategische Leitplanken, die in eine Organisation eingebettet werden sollen. Dies mündet am Ende des Tages wiederum in einem Nachhaltigkeitsbericht. Die wichtigsten Kernpunkte im Bereich ESG sind

  • die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD),
  • die EU-Taxonomie-Verordnung und
  • das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).

 

Der zweite, nun große Wendepunkt findet quasi jetzt durch die neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die CSRD, statt. Sie ist insofern besonders bedeutend, als dass sie die bisher geltende NFRD ablöst und tiefgreifend ändert. Die CSRD weitet den Anwendungsbereich und die Anforderungen bzgl. der nicht-finanziellen Berichterstattung deutlich aus und verlangt zudem eine Prüfung der Informationen. Eine zentrale Neuerung ist die doppelte Wesentlichkeit. Das bedeutet, dass nun – im Gegensatz zu vorher – sowohl die Effekte der Unternehmenstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft (Inside-out-Perspektive) als auch die Effekte von Nachhaltigkeitsaspekten auf das Unternehmen selbst (Outside-in-Perspektive) angegeben werden müssen. Nachhaltigkeitsberichte werden dadurch zwar deutlich aussagekräftiger, allerdings führt die doppelte Wesentlichkeit auch zu einer Ausweitung der Pflichtinhalte und damit unweigerlich zu der Frage, was genau das für die Unternehmen und die Berichtserstellung bedeutet.

 

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem im Hinblick auf ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten. Ziel ist, dass Unternehmen verstehen und nach außen tragen, wie „grün” sie agieren und wirtschaften. Hierfür müssen sie taxonomiekonforme Umsatzerlöse, Investitionsausgaben und Betriebsausgaben identifizieren und im Nachhaltigkeitsbericht angeben.

 

Das LkSG beinhaltet eine Verpflichtung für Unternehmen, hinsichtlich ihrer Wertschöpfungskette menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Dies erfordert auch ein entsprechendes Risikomanagement.

 

Sie möchten wissen, ob Sie grundsätzlich unter den Anwenderkreis der CSRD fallen? Dann machen Sie direkt unseren Quick Check. Sie brauchen Unterstützung bei der Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben? Stöbern Sie hier, inwiefern wir Sie ganz individuell begleiten können. Außerdem möchten Sie sich über die EU-Taxonomie-Verordnung informieren und insgesamt mehr über die Thematik  „ESG” erfahren? Dann vereinbaren Sie gerne einen unverbindlichen persönlichen Beratungstermin mit einem unserer Experten. Wenn Sie explizit das LkSG interessiert, schauen Sie unbedingt hier vorbei.

 

 

 

Zurück zur Übersichtsseite »

 

 

Kontakt 

Contact Person Picture

Benjamin Thiele

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Associate Partner

+49 221 9499 094 16

Anfrage senden

Contact Person Picture

Patrick Horst

Wirtschaftsprüfer, Sustainability Auditor IDW

Associate Partner

+49 911 9193 3596

Anfrage senden

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu