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Sowohl das Energierecht als auch das allgemeine Zivilrecht unterliegen einem permanenten Veränderungsprozess. Änderungen der gesetzlichen und behördlichen Vorgaben und nicht zuletzt der Rechtsprechung führen dazu, dass Verträge laufend überprüft werden müssen.
Mit dem „Rödl & Partner Mustervertragswerk für die Energiewirtschaft” bieten wir eine Vielzahl von Musterverträgen für die Energiewirtschaft an. Klassische Energielieferverträge für die Bereiche Strom-, Gas- und Wärmeversorgung sowie Netzanschluss- und Anschlussnutzungsverträge gehören dabei ebenfalls zum Portfolio wie Contracting-Verträge, Mieterstromlösungen oder Vertragswerke in Zusammenhang mit dem Messstellenbetrieb nach MsbG. Aktualisierte Musterverträge stellen wir Ihnen im Rahmen eines Aktualisierungsdienstes unverzüglich zur Verfügung.
Darüber hinaus unterstützen wir Sie gerne bei der Erstellung von Verträgen, die nicht in unseren Mustervertragspaketen enthalten sind. Ob beispielsweise Betriebsführungs-, Pacht- oder Straßenbeleuchtungsvertrag – wir übernehmen die Vertragsgestaltung und stehen Ihnen bei eventuell erforderlichen Vertragsverhandlungen zur Seite.
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Dr. Thomas Wolf, LL.M. oec.
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