Bürgerbeteiligungsmodelle in der Energiewende - Steuerliche Anreize sichern

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Bürgerbeteiligungsmodelle sind trotz des etwas ins Stocken geratenen Ausbaus der Erneuerbaren Energien immer noch ein praktisch handhabbares Modell, um die Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen zu gewährleisten. Waren Bürgerbeteiligungsmodelle früher in erster Linie auf die Finanzierung von Windkraftanlagen oder Photovoltaikanlagen ausgerichtet, so sind in letzter Zeit auch Investitionen in kommunale Versorgungsnetze in das Blickfeld der Investoren geraten.

 

Bürgerbeteiligungsmodelle sind sowohl in betriebswirtschaftlicher als auch in rechtlicher und steuerrechtlicher Hinsicht in gewisser Weise eine Herausforderung. Es gilt die Vorgaben des Anlegerschutzes zu beachten. Darüber hinaus sind im derzeitigen Niedrigzinsumfeld nur solche Bürgerbeteiligungsmodelle für den Anleger interessant, die eine überdurchschnittliche Verzinsung versprechen. Schließlich müssen diese Investitionsmodelle auch den Vorgaben der Finanzverwaltung standhalten bzw. den gegebenen steuerlichen Rahmen optimal ausschöpfen.

 

Unsere Leistungen für Sie im Bereich Bürgerbeteiligungsmodelle in der Energiewende

 

Betriebswirtschaft

  • Strategische Beratung bei der Geschäftsmodellentwicklung
  • Wirtschaftlichkeitsanalyse und Businessplanung
  • Bundes- und Landesförderberatung
  • Finanzierungskonzeption und sonstige Fördermittelakquise
  • Entgeltkalkulationen für das konkrete Geschäftsmodell
  • Organisations- und Prozessberatung

 

Recht

  • Umfassende Beratung in allen relevanten Rechtsgebieten, insbesondere Kapitalanlageschutzrecht und Einhaltung der BAFIN-Vorgaben
  • Begleitung von Vergabeverfahren
  • Gestaltung von Kooperationsmodellen zwischen Bürgern, Gebietskörperschaften, Stadtwerken und gegebenenfalls anderen Unternehmen
  • Gestaltung notwendiger Verträge
  • Abstimmung mit Kommunalaufsicht, BAFIN, Bundesnetzagentur und weiteren Behörden und Ministerien

 

Steuern

  • Prüfung der optimalen Rechts- und Organisationsform
  • Nutzung/Vermeidung von Einmaleffekten bei Gründung
  • Projektbegleitung
  • Einholung verbindlicher Auskünfte der Finanzverwaltung
  • Verlustverrechnung bzw. Verlustausgleich
  • Vermögensübertragung unter steuerlichen Gesichtspunkten
  • Laufende Beratung für die Optimierung im laufenden Betrieb

 

 

 

​Sie haben eine Frage zum Bürgerbeteiligungsmodell?

 

Dann nehmen Sie jetzt Kontakt auf und unsere Spezialisten melden sich umgehend bei Ihnen!

 

 

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