Arbeitsrecht und Arbeitsstrafrecht im Facility Management

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​Insbesondere im Bereich des Facility Managements – einer besonders personalintensiven und durch Nachunternehmer bzw. Fremdpersonaleinsatz gekennzeichneten Branche – werden die arbeits- und sozialrechtlichen Problemstellungen immer komplexer.

Daher kommt es aus unserer Sicht auf eine vorausschauende und nachhaltige Beratung an, um kostspielige Auseinandersetzungen mit eigenen Arbeitnehmern, Dienstleistern und Behörden zu vermeiden. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Haftung des Betreibers für die Zahlung des Mindestlohnes der Dienstleister und Nachunternehmer an ihre Arbeitnehmer sowie die zunehmende Ahndung und Verfolgung der einschlägigen Straf- und Bußgeldtatbestände. Einer unserer zentralen Ansätze ist daher die Implementierung arbeitsrechtlicher Compliance-Richtlinien bei den Betreibern und Dienstleistern im Rahmen des Human Resource Managements sowie die regelmäßige Auditierung der eingesetzten Dienstleister des Betreibers.
  

Unsere Leistungen für Sie:

  • Risikominimierung im Bereich der (General-)Unternehmerhaftung sowie der arbeitsstrafrechtlichen Haftung des Betreibers, seiner Organe und Vertreter
  • Auditierung von Dienstleistern und Nachunternehmern hinsichtlich der Einhaltung der arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Gesetze und Verordnungen nebst Sicherheits-, Informations- und Schutzvorschriften sowie der jeweils einschlägigen kollektivrechtlichen Regelungen
  • Gestaltung und Implementierung von Compliance-Richtlinien, Arbeitsbedingungen, Arbeitszeit- und Vergütungsmodellen
  • Beratung und Begleitung bei Projekten des Business Process Outsourcings sowie des Human Resource Managements
  • Durchsetzung wie auch Verteidigung Ihrer Rechte sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht
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