Datenschutz in der KITA

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Die besondere Herausforderung in der KITA besteht darin, die datenschutzrechtlichen Anforderungen in die eigentliche Arbeit mit den anvertrauten Kindern zu integrieren.

Doch was bedeutet das konkret im Arbeitsalltag?

 

Das bedeutet beispielsweise, dass

  • Namenstafeln der Kindergruppe im Sinne der Datensparsamkeit nur im Gruppenraum und nicht im Flur der Kita angebracht werden,
  • bei Telefonaten Informationen über ein Kind nur dann preisgegeben werden dürfen, wenn über die Identität des Anrufers und seine Auskunftsberechtigung kein Zweifel besteht,
  • auch bei Festen und Veranstaltungen wie Sommerfesten, Oma-Opa-Fest usw. datenschutzrechtliche Fragestellungen aufkommen können. Werden beispielsweise bei der Einladung und Werbung für die Veranstaltung Bilder verwendet, auf denen Menschen zu erkennen sind, also zum Beispiel Kinder oder auch ein Erzieher / eine Erzieherin, dann ist für diese Bildnutzung die Einwilligung des Abgebildeten erforderlich, bei einem Kind also die Einwilligung der Sorgeberechtigten. 


Als Spezialisten für die Sozialwirtschaft kennen wir nicht nur die datenschutzrechtlichen Anforderungen, sondern auch die praktischen Prozesse in den Krippen und Kitas, sodass wir Ihnen praxistaugliche Lösungen für Ihre alltäglichen Probleme empfehlen können.

 

Sind Ihre Mitarbeiter aktuell und nachweisbar zum Datenschutz geschult?

Das nachweisbare Bemühen der Geschäftsführung um das datenschutzkonforme Verhalten der Mitarbeiter gehört zu denjenigen organisatorischen Maßnahmen, ohne die der erforderliche Nachweis der Einhaltung der Datenschutzpflichten des Verantwortlichen faktisch nicht geführt werden kann. Die Datenschutz-Schulung der Mitarbeiter in KITAS wird damit unerlässlich. Wenn sie fehlt oder nicht nachgewiesen werden kann, besteht daher die Gefahr eines Organisationsverschuldens und insoweit ggf. auch ein persönliches Risiko für Geschäftsführer oder Vorstände.

 

Kennen Sie schon unser E-Learning Datenschutz in der KITA? 

 

Unser E-Learning, speziell für Kindertagesstätten, stattet Sie mit dem notwendigen Datenschutz-Know-how anhand von praxisnahen Beispielen aus.

 

 

 

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Darum sollten Sie sich für die Datenschutzschulung von Rödl & Partner entscheiden:


  • Einfache Umsetzung
  • Durchführung jederzeit und ortsunabhängig möglich
  • Browserbasiert, daher Endgerät unabhängig
  • Auch für kleinere Einrichtungen geeignet
    • Branchenbezogene Inhalte und Probleme, wie beispielsweise Schweigepflicht und Datengeheimnis, Datenschutz, Kommunikation mit Angehörigen
    • Planbare, begrenzte Kosten
    • Aktuelle Inhalte durch regelmäßige Updates
    • Rechtssicherheit  

 

​Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann buchen Sie unser E-Learning Datenschutz über den d.velop store. d.velop bietet Ihnen gerne einen unverbindlichen Beratungstermin an, bei dem Sie die Umsetzung Ihrer Datenschutzschulung oder möglicherweise auch weitere von Ihnen gewünschte Schulungen mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner planen können.

Kontakt

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Christoph Naucke

Betriebswirt (Berufsakademie), Zertifizierter Compliance Officer, Datenschutzbeauftragter DSB-TÜV, Prüfer für Interne Revisionssysteme (DIIR), Datenschutzauditor (TÜV), IT-Auditor IDW

Associate Partner

+49 911 9193 3628

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Denise Klante

Master of Laws, Compliance Officer (TÜV), Datenschutzbeauftragte DSB-TÜV

+49 911 9193 1178

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