Steuerlicher Querverbund in der Energiewirtschaft

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​Durch die Zusammenfassung von gewinnbringenden Sparten (Energieversorgungs-BgA) und defizitären Sparten (z.B. Bäder BgA) können juristische Personen des öffentlichen Rechts steuerliche Belastungen in teils erheblichem Umfang reduzieren.
 
Der steuerliche Querverbu​​​nd stellt eine Quersubventionierung durch die Zusammenfassung von defizitären und gewinnbringenden Tätigkeiten bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts bzw. deren Tochtergesellschaften dar. Ohne diese steue​​rwirksame Zusammenfassung unterlägen die Überschüsse aus der gewinnbringenden Tätigkeit der Besteuerung, während aufgrund der Dauerverlusttätigkeiten steuerliche Verlustvorträge angesammelt werden würden. Diese Verluste müssten, ohne die Figur des steuerlichen Querverbunds, mit versteuerten Gewinnen aus anderen Tätigkeiten der Kommune gedeckt werden.
 
Die Begründung eines steuerlichen Querverbundes zwischen zwei ungleichen Betrieben gewerblicher Art kann durch eine technisch-wirtschaftliche Verflechtung von einigem Gewicht erfolgen. In der Praxis kann dies beispielsweise durch ein Blockheizkraftwerk umgesetzt werden, welches neben weiteren Voraussetzungen Wärme an den Badbetrieb und Strom an den Versorgungsbetrieb liefert.
 
Um die oftmals erhebliche Investitionskosten in entsprechende Anlagen und die erwarteten Einspareffekte abzusichern, sollte der geplante Sachverhalt dem Finanzamt vorgetragen und mittels einer verbindlichen Auskunft untermauert werden.
In vielen Fällen sind eben diese Auskünfte nicht vorhanden oder der Sachverhalt weicht aufgrund historisch gewachsener Strukturen von der dem Finanzamt ursprünglich geschilderten Situation erheblich ab. In diesen Fällen kann ein erhebliches Risiko für die Rückforderung etwaiger steuerlicher Entlastungen bestehen.
 

Unsere Leistungen für Sie im Bereich steuerlicher Querverbund in der Energiewirtschaft

  • Voranalyse / Check zur Risikoidentifikation und Stellungnahme zur geplanten oder vorhanden Situation
  • Erstellung der Anfrage auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft vor dem Finanzamt
  • Bestätigung der Anforderungen an die Begründung von steuerlichen Querverbünden mittels BHKW
  • Erstellung von Wirtschaftlichkeitsgutachten nach der VDI-Richtlinie 2067
  • Bewertung von Wärmelieferungen an Dritte
  • Erstellung von Prognoserechnungen zur Wirtschaftlichkeitsbewertung von BHKW
  • Kommunikation mit dem Finanzamt bei Rückfragen
  • Unterstützung im Falle von Betriebsprüfungen

 

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