Themenspecial: Brexit

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„Jetzt ist er da”

Ein Jahr ist es her, da verließ das Vereinigte Königreich die Europäische Union. Zum Ende des geschichts­trächtigen Jahres 2020 endete dann die Übergangsphase und ein harter Brexit drohte. Kurz vor Weihnachten einigte man sich doch noch auf einen Handelsvertrag – die „Scheidung“ schien perfekt.

 

Zwei Monate später ist die Realität jedoch eine andere. Das Vereinigte Königreich hat trotz Handelsabkommen gegenüber der Europäischen Union den Status eines Drittstaates eingenommen. Das hat wesentliche Kon­sequenzen im Bereich der Ertragsteuer und Umsatzsteuer, insbesondere im Zusammenhang mit Dreiecks­geschäften. Waren können nicht mehr einfach und schnell von und nach Großbritannien verbracht werden. Es gilt exportkontrollrechtliche Vorschriften zu beachten, Ausfuhr- bzw. Einfuhrmodalitäten zu erfüllen und Vertragskonditionen gegebenenfalls neu zu verhandeln. Zudem berechtigt eine UK-Marke nicht mehr zum Widerspruch gegen eine Unionsmarke und die Entsendung sowie der Aufenthalt von Arbeitnehmern im Vereinigten Königreich hat sich erschwert.

BrexitErtragsteuer: Was sich mit dem Brexit ändert

Nachdem bereits am 31. Januar 2020 das Abkommen über den Austritt des Ver­einigten Königreichs Groß­britannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft wirksam wurde, endete am 31. Dezember 2020 auch die sich daran anschließende Übergangsphase. Mehr »

Moderne Arbeitswelt Brexit und Umsatzsteuer: Wichtige Änderungen

Das Vereinigte Königreich Großbritannien ist einer der wichtigsten Handelspartner Deutschlands. Im grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr hat der nun vollzogene Brexit auch Auswirkungen auf die Umsatzbesteuerung, da das Vereinigte Königreich nun als sog. Drittland qualifiziert wird. Mehr »

BrexitBrexit: Ungewohnte Hürden

Der Brexit hat trotz Einigung in letzter Sekunde zahlreiche Auswirkungen für die deutschen Unternehmen im künftigen Verhältnis zu Großbritannien, so auch und v.a. mit Blick auf die Umsatzsteuer. Innerhalb der Europäischen Union (EU) ist die Freiheit des Warenverkehrs gemäß Art. 28 bis 37 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) garantiert. Mehr »

Exportkontrollrechtliche Änderungen zum 1. Januar 2021

Das Vereinigte Königreich gilt nun aus Sicht er EU als Drittland. Aus exportkontrollrechtlicher Sicht hat das zur Folge, dass Lieferungen in das Vereinigte Königreich als Ausfuhren, und nicht mehr als Verbringungen, angesehen werden. Mehr »

Handelsrechtliche Aspekte des Brexits

Die EU und das Vereinigte Königreich haben im letztmöglichen Zeitpunkt ein Abkom­men zum geregelten Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU ge­schlossen, welches seit dem 1. Januar 2021 in Kraft ist. Großbritannien hat den Binnenmarkt und die Zoll­union verlassen, die rechtlichen Folgen sollen nun durch das Handelsabkommen geregelt werden. Mehr »

Geistiges EigentumDer Brexit und seine Auswirkungen auf IP-Rechte

Bereits im Juni 2016 hat Großbritannien für einen Austritt aus der EU gestimmt. Mitt­lerweile ist der Brexit vollzogen und auch der zwischen Großbritannien und der EU vereinbarte Übergangszeitraum endete am 31. Dezember 2020. Seitdem findet das EU-Recht in seiner Gesamtheit im Vereinigten Königreich keine Anwendung mehr. Mehr »

BrexitFolgen des Brexit's: UK Marke berechtigt nicht mehr zum Widerspruch gegen eine Unionsmarke – #sorrybro

Nachdem das Vereinigte Königreich die EU verlassen hat, endete am 31. Dezember 2020 auch der Über­gangs­zeitraum, in welchem das Unions­recht im Vereinigten Königreich angewendet werden konnte. Seit dem Ablauf des Übergangs­zeitraums haben Unionsmarken keinen Schutz mehr in Großbritannien. Mehr »

Brexit Arbeitnehmerentsendung von der Europäischen Union ins Vereinigte Königreich: Wieder komplizierter

Grenzüberschreitender Personaleinsatz: Der EU-Austritt Großbritanniens hat Aus­wirkungen auf die bisherige Praxis der Arbeitnehmerentsendung von der Euro­pä­ischen Union ins Vereinigte König­reich. Im vereinbarten Übergangs­zeitraum werden auch die bis­herigen Rege­lungen im Hin­blick auf den grenz­über­schreitenden Personal­einsatz beibehalten. Mehr »

Das EU-Settlement Scheme: Abwesenheitszeiten während des Zeitraums des ununterbrochenen Aufenthalts im Vereinigten Königreich

Nach dem Ende der Brexit-Übergangsphase können EU-Bürger, die erfolgreich einen Antrag im Rahmen des EU Settlement Schemes stellen, zwar weiterhin im Vereinigten Königreich leben und arbeiten, aber jede längere Abwesenheit könnte ihren künftigen dauerhaften Aufenthaltsstatus gefährden. Mehr »

Auswirkungen des Brexit auf den SE-Betriebsrat

Der Brexit wird sich rechtlich bemerkbar machen. In Betriebsratskreisen mehrt sich Unbehagen, denn was geschieht mit dem SE-Betriebsrat nach dem Austritt? Besonders britische Arbeitnehmer könnten sich mit Veränderungen bei etwaig bestehenden Mitwir­kungsrechten in europäischen Beteiligungsgremien konfrontiert sehen. Mehr »

​zuletzt aktualisiert am 2. März 2021
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