EK-Zinssätze für die 4. RP – Auswirkungen und rechtliche Möglichkeiten

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Seminarart Webinar
Datum 4.11.2021
Ort Online
Veranstalter

​Rödl & Partner

Veranstaltungsort Online
Dauer (Tage) 0,5
Beginn - Ende 9:00-9:45 Uhr
Programm

EK-Zins für Netzbetreiber sinkt nochmals deutlich – was können Netzbetreiber jetzt tun?

 

Es war zu befürchten: auch für die 4. Regulierungsperiode sind die EK-Zinssätze Strom und Gas für die Netzbetreiber nochmals deutlich abgesenkt worden.

 

Dies geht aus dem vor wenigen Tagen von der BNetzA veröffentlichten Festlegungen hervor. Auf Basis eines Gutachtens von Frontier Economics ermittelt die BNetzA aktuell einen Eigenkapitalzins von 5,07 % für Neuanlagen und 3,51 % für Altanlagen. Die wirtschaftlichen Auswirkungen für die Netzbetreiber sind erheblich: die EK-Verzinsung sinkt um beinahe 30%.

 

Was können die Netzbetreiber dagegen tun? Gegen die Festlegungen selbst kann – wie auch in den letzten Regulierungsperioden – Beschwerde eingelegt werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass eine Beschwerde gegen die Festlegung der Erlösobergrenze nicht ausreichend ist, die Festlegungen müssen gesondert angegriffen werden.

 

Für die Beschwerdefrist gilt: Zwei Wochen nach der Bekanntmachung der Festlegungen im Amtsblatt der BNetzA (erfolgt am 27.10.2021) gelten die Festlegungen als zugestellt und die Beschwerdefrist von einem Monat beginnt zu laufen. Fristende ist somit der 10.12.2021.

 

Zwar waren die Beschwerden gegen die letzten Festlegungen vor dem BGH nicht erfolgreich, das Thema ist allerdings zu komplex und zu wichtig, um die damalige Entscheidung des BGH als Blaupause auf alle weiteren Festlegungen zu übertragen. Insbesondere erscheint fragwürdig, ob die von der BNetzA vorgenommene Korrektur des Wagniszuschlags um 0,395  %-Punkte die von der BNetzA selbst adressierte „methodischen Inkonistenz" in Folge von Kapitalmarktentwicklungen bei der Bestimmung des Wagniszuschlags angemessen nivellieren kann.


Informieren Sie sich in 45 Minuten in unserem Webinar über die wesentlichen Inhalte und Kritikpunkte an den Festlegungen der BNetzA. Daneben zeigen wir Ihnen auf, wie wir gemeinsam in einer Prozesskostengemeinschaft vorgehen können, um ein weiteres Absinken der EK-Zinssätze zu vermeiden.


Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

 

Programm:

 

Die Festlegung der BNetzA

- Wesentliche Inhalte

- Ist die Anpassung des Wagniszuschlags angemessen?

- Weitere Kritikpunkte unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BGH

Auswirkungen auf die Energiebranche

- Wie tief sinkt die EK-Verzinsung?

- Ausblick auf die nächsten Regulierungsperioden

Rechtliche Fragen – weiteres Vorgehen

- Beschwerde gegen die Festlegungen, notwendig oder nicht?

- Ablauf einer Prozesskostengemeinschaft

- Kosten einer Prozesskostengemeinschaft

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer.

Referenten Dr. Thomas Wolf, LL.M. oec., Rödl & Partner Nürnberg
Christoph Beer, Rödl & Partner
Dr. Matthias Koch, Rödl & Partner
Jürgen Dobler, Rödl & Partner Nürnberg
Organisation PMC-Kommunikation/Marketing
seminare@roedl.com
Kosten 95,- EUR zzgl USt.

Kontakt

Contact Person Picture

Maximilian Broschell

Diplom-Politologe, Datenschutzbeauftragter DSB-TÜV, Manager PMC-Kommunikation/Marketing

+49 911 9193 3501

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