IDW PS 880

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Die Prüfung von IT-Anwendungen (Software) sichert deren Hochwertigkeit und ist somit auch ein Qualitätsmerkmal. Gleichzeitig wird durch die Softwarebescheinigung sichergestellt, dass die geltenden rechtlichen Anforderungen aus dem Handelsgesetzbuch, den Steuergesetzen oder den branchentypischen Vorgaben – wie bei den Banken – eingehalten werden.


Wir bieten Softwarebescheinigungen, prüfen Softwarelösungen und beurteilen, ob die an die Software gestellten gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Die betrifft auch die steuerlichen Anforderungen und ggfs. von Ihnen definierten Anforderungen. Durch die GoBD sind die Anforderungen der Finanzbehörden auch auf Nebenbuchhaltungen ausgeweitet worden.
Die Softwarebescheinigung ist für die Vermarktung ihres Produktes nutzbar – denn sie kommuniziert nach außen, dass Ihre Anwendung einen hohen Qualitätsstandard erfüllt.

Folgende Punkte sind Prüfungsgegenstand von IDW PS 880

  • ​Entwicklungsumgebung mit Test und Freigabeverfahren
  • Notwendige Programmfunktionen (Beleg-, Journal- und Kontenfunktion)
  • Softwaresicherheit
  • Funktionsfähigkeit der Programmfunktionen

 

Die Prüfung folgt dem kriterienbasierten Ansatz. Das bedeutet, die Prüfungskriterien werden gemeinsam mit Ihnen definiert und die Prüfung selbst erfolgt nach den zuvor vereinbarten Kriterien. Für Rechnungslegungssysteme gelten die Anforderungen aus dem Handelsgesetzbuch bzw. der Abgabenordnung als zwingend zu erfüllen.

 

 

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Frank Reutter

Dipl.-Wirtschaftsinformatiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, CISA

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Frederic Rehorst

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