Steuerstrafrecht

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Internationale Bestrebungen zur Bekämpfung von Steuerbetrugs­hand­lungen wurden in den vergangenen Jahren immer stärker forciert. Neben dem in Deutschland in Kraft getretenen Steuerumgehungs­bekämp­fungs­gesetz, hat im internationalen Kontext der Automatische Informations­aus­tausch bereits im September 2017 begonnen. Mit ihm werden steuerlich erhebliche Daten zwischen den teilnehmenden Ländern weltweit ausgetauscht.

 

Die materielle Kenntnis des Steuerrechts, insbesondere der Abgabenordnung und v.a. auch die richtige Einschätzung von wirtschaftlichen Zusammenhängen und betrieblichen Strukturen prägen das Steuerstrafrecht. Der Unterschied zwischen strafloser Steueroptimierung und strafbarer Steuerhinterziehung ist häufig fließend. Die Enthüllungen der „Panama Papers” und „Paradise Papers” sind hierfür die aktuellsten und treffendsten Beispiele, die zeigen, dass nicht jedes Modell zur Einsparung von Steuern gleichbedeutend mit der Hinterziehung von Steuern stehen muss.

 

Unternehmen wie auch Privatpersonen werden aufgrund der Bestrebungen, immer größere Transparenz herzustellen, noch häufiger als bisher in den Fokus steuerlicher (Ermittlungs-)Verfahren gerückt. In zunehmenden Fällen wird auch die Schnittstelle zum Zollstrafrecht sowie die Besonderheit der Steuerfahndung als Steuer- und Ermittlungsbehörde als Argumentation genutzt, um das bestmögliche Ergebnis für unsere Mandanten zu erzielen.

 

Unser Team von spezialisierten Rechtsanwälten unterstützt unsere Mandanten sowohl präventiv bei der Abgabe von Nachdeklarationen und Selbstanzeigen sowie bei der Verteidigung in allen Stadien von Steuer-, Zollstraf- und Ordnungs­widrig­keitenverfahren.

 

Dabei liegt ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit in der Beratung und Verteidigung bei Selbstanzeigen.

 

Unser Leistungsspektrum im Steuerstrafrecht umfasst:

  • Beratung bei Prozessen und Verfahren im Falle von steuerlichen Sonderprüfungen, Audits und Revisionen;
  • Selbstanzeige-Beratung für Unternehmen wie auch Privatpersonen;
  • Rechtsstreitigkeiten vor Steuer-, Verwaltungs- und Justizbehörden sowie
  • interdisziplinäre Verknüpfung von Steuerrecht und Strafrecht durch Zusammenarbeit mit unseren steuerberatenden Kollegen und Kolleginnen zur Abwehr der steuerstrafrechtlichen Vorwürfe.

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Ulrike Grube

Wirtschaftsjuristin (Univ. Bayreuth), Rechtsanwältin

Partnerin

+49 911 9193 1999

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Dr. Christine Varga-Zschau

Rechtsanwältin, Geldwäschebeauftragte

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