Home
Intern
Seit dem 25. Mai 2018 findet die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) rechtliche Anwendung. Für viele Unternehmen wird die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten und die Meldung der Kontaktdaten an die zuständige Aufsichtsbehörde verpflichtend. Zwar ist diese Verpflichtung keine Neuerung, jedoch verfolgt der Gesetzgeber nun im Zuge der EU-DSGVO, dass dem Datenschutz in Unternehmen ein höherer Stellenwert beigemessen wird.
Unternehmen der Gesundheits- und Sozialwirtschaft sind uneingeschränkt betroffen und haben ganz besondere Herausforderungen. Das Aufkommen personenbezogener Daten ist vielgestaltig und umfangreich. Zu den potenziellen Betroffenen zählen Bewohner und Klienten, Mitarbeiter, aber auch Angehörige, Betreuer u.v.a.m. Um die komplexen Anforderungen juristischer Art, in den Prozessen sowie der damit verbundenen rasanten Entwicklung im IT-Bereich zu erfüllen, ist es notwendig, eine Person mit entsprechendem Know-how für die Aufgabe des betrieblichen Datenschutzbeauftragten auszuwählen
Da viele Unternehmen intern auf entsprechendes Personal nicht zurückgreifen können oder die damit verbundenen Kosten, wie beispielsweise die fortlaufende Weiterbildung, nicht tragen möchten, bietet es sich alternativ an, auf einen externen Datenschutzbeauftragten zurückzugreifen.
Lösung des Problems, dass intern kein geeigneter und/oder williger Mitarbeiter zu gewinnen ist
Abgabe der Haftung des Datenschutzbeauftragten nach außen
Befristeter Vertrag als Alternative zu der sehr langfristigen Bindung, die mit der Bestellung eines internen Datenschutzbeauftragten einher geht
Geringer Umsetzungsaufwand durch vorhandene Praxis- und Branchenerfahrung
Externe Berater genießen einen hohen Akzeptanzgrad bei internen Gremien, Behörden etc.
Keine Weiterbildungskosten, kein Risiko der Abwerbung des internen Datenschutzbeauftragten durch andere Unternehmen, keine Risiken des Ausfalls durch Erkrankung, Elternzeit u.ä.
Externe Gestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Wahrnehmung der gesetzlichen und ggf. weiterer durch Sie zu definierender Aufgaben durch diesen, wie beispielsweise:
Unser Expertenteam steht Ihnen gerne bei individuellen Fragestellungen zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach und unverbindlich an!
Christoph Naucke
Betriebswirt (Berufsakademie), Zertifizierter Compliance Officer, Datenschutzbeauftragter DSB-TÜV, Prüfer für Interne Revisionssysteme (DIIR), Datenschutzauditor (TÜV), IT-Auditor IDW
Associate Partner
Anfrage senden