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Von Holger SchröderStaatsanzeiger Baden-Württemberg Nr. 6 vom 19. Februar 2016, Seite 32 Änderungen in Verträgen während deren Laufzeit sind in der öffentlichen Beschaffung geübte Praxis. Der europäische und derdeutsche Gesetzgeber haben die von den Gerichten hierfür bestimmtenVoraussetzungen nunmehr geregelt und ergänzt. Sie sollen mit der neuen Vergabeverordnung bis 18. April umgesetzt werden. Weiterlesen »
Holger Schröder
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht
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