Sonstige Direktvermarktung

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Bei der Sonstigen Direktvermarktung gibt es diverse Modelle. Folgend soll näher auf das Mieterstrommodell und den lokalen Direktverkauf eingegangen werden. Die sonstige Direktvermarktung beschränkt sich jedoch nicht auf diese 2 Modelle und soll im Hinblick auf die Rödl & Partner Marktübersicht auch als Sammler für etwaige Modelle in den jeweiligen Ländern dienen.

 

Mieterstrommodell (angelehnt an das Modell in Deutschland):

Das Mieterstrommodell gilt, wenn der Strom eines Besitzers, meist einer PV-Dachanlage, (z.B. Vermieter von Wohnungen) an Letztverbraucher bzw. Mieter verkauft wird. Zusätzlich ist ein konventioneller Stromversorgungsvertrag mit einem Energieversorgungsunternehmen (EVU) notwendig, um die kontinuierliche Stromversorgung zu sichern. Nicht nur der Besitzer hat einen finanziellen Vorteil durch den Verkauf des erzeugten Stroms. Auch die Mieter können auf diese Weise emissionsarmen Strom zu einem meist günstigeren und preisstabilen Tarif (im Vergleich zum Ankauf aus dem öffentlichen Netz) beziehen. Dieses Modell bezieht sich fast ausschließlich auf PV-Anlagen, die  auf dem Dach des Wohngebäudes installiert werden können. Die Idee dahinter ist auch, Mieter (ohne Wohneigentum) an Vorteilen von erneuerbaren Energien partizipieren zu lassen. Dem Modell wird aufgrund der Verdichtung von Wohnraum in Ballungszentren hohes Potenzial eingeräumt. Die Vertragsstrukturen sind durch transparente, klare regulatorische Rahmenbedingungen zu implementieren, damit Rechtssicherheit gewährleistet ist und der bürokratische Aufwand für den Besitzer der Anlage nicht zu hoch wird.

 

 

 

Es ist zudem förderlich, wenn die unterschiedlichen Mieter jederzeit aus dem Stromlieferkontrakt des Anlagenbesitzers austreten können, falls gewünscht. Dies bedeutet, dass der Anlagenbetreiber mit jedem Mieter einen eigenen Vertrag aufsetzen muss. Die Befreiung von steuerlichen Hemmnissen kann ebenfalls ein Bestandteil des Mieterstrommodells sein. Im einfacheren Fall, wenn regulatorisch zulässig, könnte die PV-Anlage auch anteilig in einem Pachtvertrag abgebildet werden und im Sinne einer Energieeffizienzanlage am Gebäude fungieren. Stets ist auch die Vermarktung des Überschussstroms zu klären.

 

Lokale Direktvermarktung:

Lokale Direktvermarktung bedeutet, dass Überschussmengen an Strom aus der eigenen Anlage eines Letztverbrauchers an anderweitige Letztverbraucher verkauft werden können. Dies verlangt, dass Eigenverbraucher nicht nur als alleinige Entität anzusehen sind, sondern auch im Kollektiv agieren können. Die Residualmengen des Nachbarn sowie des Besitzers werden von einem EVU geliefert. Vorteilhaft ist, wenndass der Besitzer durch den Verkauf der überschüssigen Strommengen nicht rechtlich zu einem EVU wird, mit dem entsprechendem erhöhten bürokratischen Aufwand. Für diese Vermarktungs- und Vergütungsstrukturen gilt die Technologie der „Blockchain” als zielführend, da Sie eine ideale Grundlage für Peer-to-Peer-Systeme darstellt.

 

Die lokale Direktvermarktung bietet Besitzern einer Stromerzeugungsanlage weitere Möglichkeiten zum Absatz ihres überschüssigen Stroms. Besonders in Wohn- und Industriegebieten kann durch dieses Modell die dezentrale Stromproduktion gefördert werden.

 

 

 

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