Umweltrecht

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Der Schutz von Umwelt und Klima ist eine globale Herausforderung, der nicht nur die Politik, sondern auch die Kommunen, Energieversorger und Unternehmen in den kommenden Jahren und Jahrzehnten mit Verantwortung, Innovationsgeist und Anpassungsbereitschaft begegnen müssen.

 

Das Europaparlament hat Anfang Oktober 2020 die EU-Klimaziele auf dem Weg zur Klimaneutralität 2050 bis zum Jahr 2030 deutlich verschärft. Bis Juni 2021 sollen nun Legislativvorschläge zur Umsetzung der Ziele erarbeitet werden. Kommt es zu der angekündigten Korrektur der Ziele auf EU-Ebene, so könnte auch die Bundesrepublik ihre bisherigen Ziele anpassen.

 

Der regulatorische Rahmen des Umweltrechts wird auf europäischer wie auch auf nationaler Ebene zunehmend komplexer.

 

Wir begleiten Planungsträger und Projektentwickler von der Idee über die rechtskonforme Umsetzung bis hin zur Stilllegung oder Erneuerung ihrer Vorhaben. Im Bereich der Erneuerbaren Energien entwickeln wir zusammen mit unseren Mandanten erfolgreich Projekte und begleiten Investoren von der Standortauswahl bis zur Inbetriebnahme und dem sich anschließenden Monitoring.

 

Im Rahmen komplexer Genehmigungsverfahren beraten wir zu regulatorischen Rahmenbedingungen aus Bereichen wie dem Immissionsschutzrecht, dem Abfallrecht, dem Wasser- und Bergrecht, dem Naturschutzrecht und umweltrechtlichen Compliance-Fragen.

 

Darüber hinaus beraten wir Kommunen und Energieversorger bei der Umsetzung innovativer Energie- und Mobilitätskonzepte, begleiten Bauleitplanverfahren und beraten zu strom- und energiesteuerlichen Themen ebenso wie Fördermitteln und Finanzierungsfragen. Insbesondere Bauvorhaben im Bestand wie etwa die Folgenutzung von Konversionsflächen konfrontieren die Beteiligten im Übrigen regelmäßig mit Anforderungen an Altlastensanierung und Bodenschutz. Auch hier unterstützen wir unsere Mandanten bei der erfolgreichen und wirtschaftlichen Umsetzung ihrer Ziele.

 

Unsere Mandanten profitieren insbesondere im Umweltrecht von unserem interdisziplinären Ansatz und unserer langjährigen Beratungspraxis im Energie- und Umweltrecht.
    

Unsere Beratungsleistungen im Umweltrecht:

  • Immissionsschutzrecht
  • Planungs- und Genehmigungsrecht
  • Emissionshandelsrecht
  • Kreislaufwirtschaftsrecht
  • Bergrecht
  • Tier-, Arten- und Naturschutzrecht
  • Wasserrecht
  • Kommunalabgabenrecht
  • Bodenschutzrecht
  • Due-Diligence-Prüfungen
  • sowie alle sonstigen öffentlich-rechtlichen Fragenstellungen

 

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