Bewertung von Kassenarztsitzen

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Autorin: Christiane Kraus

Die Bewertung von Kassenarztsitzen beruht auf dem modifizierten Ertragswertverfahren, welches sich an der Unternehmensbewertung nach IDW S1 orientiert. Nach Ansicht deutscher oberster Bundesgerichte wird die wirtschaftliche Einheit einer Arztpraxis folgendermaßen bewertet:

 

Bewertung von Kassenarztsitzen

Der Praxisgesamtwert ergibt sich aus dem Immateriellen Wert und dem Substanzwert. Der Immaterielle Wert ermittelt sich beim modifizierten Ertragswertverfahren durch Diskontierung des geplanten Praxiserfolgs der Zukunft. Daher steht bei der Bewertung insbesondere die Einschätzung der Geschäftsentwicklung im Fokus. Ausgangspunkt für die Beurteilung zukünftiger Entwicklungen und für die Vornahme von Plausibilitätsüberlegungen bildet dabei eine entsprechende Vergangenheitsanalyse.

 

Zudem ist beim  modifizierten Ertragswertverfahren der Kapitalisierungszeitraum begrenzt. Er umfasst in der Regel 2 bis 5 Jahren. Die exakte Zeitspanne hängt von den Einflussfaktoren ab. Der begrenzte Kapitalisierungszeitraum lässt sich dabei aus der sog. „Goodwill-Verflüchtigung" erklären. Diese besagt, dass sich das Patienten-Arzt-Vertrauensverhältnis nach dem Ausscheiden des bisherigen Praxisinhabers verhältnismäßig rasch verflüchtigt. Der neue Praxisinhaber baut sich während des Kapitalisierungszeitraums seinen eigenen Ruf und seine eigenen Patientenbeziehungen auf, die wirtschaftlich als Goodwill des neuen Praxisinhabers anzusehen sind.  Daneben beeinflussen auch die Patientenstruktur, die Praxisform sowie der Kombination aus örtlicher Lage und Konkurrenzsituation der Praxis den Kapitalisierungszeitraum.

 

Für den Substanzwertermittlung wesentlich ist die Frage, welche Gegenstände zum betriebsnotwendigen Vermögen gehören. Dieses ist mit dem Fortführungszeitwert, der am Ende des Kapitalisierungszeitraums vorhanden ist, anzusetzen und auf den Bewertungsstichtag abzuzinsen. Nicht betriebsnotwendiges Vermögen ist zumeist mit dem Liquidationswert am Bewertungsstichtag anzusetzen.

Der Praxiswert ergibt sich schließlich aus der Addition des abgezinsten Immateriellen Wertes und des Sachwertes.

 

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