Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)

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BannerBrennstoffemissionshandelsgesetz

Im Zuge des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) kommen seit dem 01.01.2021 einige Veränderungen auf Energieversorgungsunternehmen sowie Gewerbe- und Industrieunternehmen zu, welche fossile Brennstoffe zur Energie- und Wärmeerzeugung bzw. in Produktionsprozessen einsetzen. Ab diesem Zeitpunkt sind „Inverkehrbringer” von Brennstoffen dazu verpflichtet, eine entsprechenden Menge an CO2-Emissionszertifikaten zu beschaffen und nachzuweisen. Damit sind auch nahezu alle Energieversorgungsunternehmen unmittelbar (eigene emissionshandelspflichtige Gasversorgungssparte) oder mittelbar (über Brennstofflieferverträge) betroffen. Für die ersten fünf Jahre ist der Preis der Emissionszertifikate gesetzlich festgelegt. Für Lieferjahre nach 2025 müssen Zertifikate dann über ein nationales Emissionshandelssystem eingekauft werden. Es handelt es sich bei dem mit dem BEHG eingeführten Mechanismus insofern zwar um eine hoheitlich veranlasste Belastung, jedoch nicht um eine echte CO2-Steuer. Der nationale Emissionshandel soll dabei das europäische Emissionshandelssystem nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) ergänzen und die Bereiche abdecken, die nicht durch den europäischen Zertifikatehandel erfasst sind.


Weitere Informationen zum Thema


Rödl & Partner berät Kommunen und Stadtwerke ebenso wie öffentliche und private Unternehmen zu allen Fragen rund um das BEHG.

Rechtsberatung

  • Prüfung und ggf. Anpassung von Fernwärme- und Gaslieferverträgen
  • Darstellung der Möglichkeiten für die CO2-Kostenweitergabe an die Letztverbraucher
  • Erarbeitung einer rechtlichen Einführungs- bzw. Umstellungsstrategie hinsichtlich der BEHG-Kosten sowie ggf. von korrespondierenden Preisanpassungsklauseln
  • Ausarbeitung von Formulierungen für die Endkundenverträge/ Preisblätter
  • Unterstützung bei der Kundenkommunikation
  • Prüfung von Entlastungsmöglichkeiten vom BEHG

Unternehmensberatung

  • Berechnung der Kostenbelastung aus dem BEHG
  • Berechnung von Emissionspreisen
  • Bewertung des Einflusses der CO2-Kosten auf das Geschäftsergebnis
  • Vertriebliche Auseinandersetzung und Kommunikation
  • Kostenweitergabe bei Kraft-Wärme-Kopplung
  • (Fernwärme-) Preisberechnung
  • Indexauswahl und Preisgleitformeln
  • Erarbeitung von Strategien zur Emissionskostenreduzierung

Wirtschaftsprüfung

  • ​Bilanzierung von BEHG Zertifikaten
  • Ermittlung erforderlicher handelsrechtlicher Rückstellungen
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Katja Rösch

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