Hinweisgeber-Meldekanal (Whistleblowing)

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Integrität leben

Fehlverhalten kann sowohl unserem Unternehmen als auch unseren Mitarbeitenden und weiteren Stakeholdern erheblichen und dauerhaften Schaden zufügen. Wir sind daher verpflichtet, jegliche Form von rechtswidrigem Verhalten innerhalb unseres Einflussbereichs zu verhindern. Die Einrichtung und Bereitstellung eines Meldekanals ist unerlässlich, damit Personen, die im beruflichen Kontext zu Rödl & Partner stehen, die Möglichkeit haben, ihre Hinweise zu Verstößen nach dem HinSchG oder Verstöße gegen den Global Code of Conduct​ zu übermitteln. 

​Mögliche Verstöße gegen das Hinweisgeberschutzgesetz sind:

  • Verstöße gegen Strafvorschri​​ften (hierunter fällt jede Strafnorm nach deutschem Recht)
  • Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient (bspw. Vorschriften aus den Bereichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, Verstöße gegen das Mindestlohnge​setz)
  • Sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union (bspw. Regelungen zur Bekämpfung der Geldwäsche, Vorgaben zum Umweltschutz, Vorgaben des Datenschutzes und der Sicherheit in der Informationstechnik)

​Einfach und vertraulich melden

Unser Hinweisgeber-Meldekanal ​steht allen Personen zur Verfügung, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße von Rödl & Partner erlangt haben. Verstöße können Sie sowohl elektronisch als auch telefonisch melden. Hinweise, die Sie elektronisch einreichen möchten, können Sie entweder unter Angabe Ihrer Kontaktdaten oder anonym abgeben. Durch ein dort eingerichtetes sicheres Postfach ermöglichen wir Ihnen eine geschützte weiterführende Kommunikation. 

Grundsätzlich werden alle eingehenden Hinweise streng vertraulich behandelt. Das Vertraulichkeits­gebot beinhaltet den Schutz der Identität des Hinweisgebers (Whistleblower), der Personen, die Gegenstand der Meldung sind und sonstige​​r in der Meldung genannter Personen.

Rödl & Partner akzeptiert keine Benachteiligungen von Hinweisgebenden und sämtlichen Personen, die an der Analyse und Aufarbeitung des Hinweises mitgewirkt haben. 

Bitte gehen Sie sorgsam mit der Meldung von Hinweisen um und stellen Sie nur solche zur Verfügung, von deren inhaltlicher und sachlicher Richtigkeit Sie überzeugt sind. Nur dann greift der gesetzliche Schutz für hinweisgebende Personen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz. Es ist wichtig, dass keine falschen Anschuldigungen oder wissentlich falschen Informationen abgegeben werden. 

Hinweisgeber-Meldekanal 

​Unseren Hinweisgeber-Meldekanal finden Sie hier »


​Zusätzlich erreichen Sie uns unter folgender Telefonnummer +49 911 9193 6007 (Montag bis Freitag von 9:00 – 17:00 Uhr). ​​

Kontakt

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Dr. Felix Madeja

Diplom Kaufmann, Steuerberater, Chief Financial Officer

Geschäftsführender Partner

+49 911 9193 1010

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Dr. Kathrin Rosenberg

Rechtsanwältin, Group General Counsel

Partnerin

+49 911 9193 2213

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Patrick Neubauer

Compliance Manager

Head of Governance, Risk, Compliance & Sustainability

+49 911 9193 1733

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