Zweck und Begründung sollten dokumentiert werden

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von Holger Schröder 
Staatsanzeiger Baden-Württemberg Nr. 49 vom 17.12.2021, Seite 40


Öffentliche Auftraggeber können bestimmen, dass Angebote nur für ein Los, für mehrere oder alle Lose eingereicht werden dürfen. Besondere Gründe für eine Angebotslimitierung sieht das Vergaberecht nicht vor. Dennoch empfiehlt es sich, den Zweck einer solchen Loslimitierung zu dokumentieren.

 

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Holger Schröder

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