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von Holger Schröder
Staatsanzeiger Baden-Württemberg Nr. 25 vom 28. Juni 2019, S. 32
Anders als es der Begriff auf den ersten Blick vermuten lässt, ist der elektronische Katalog kein eigenständiges Vergabeverfahren, sondern eine besondere Form der Angebotsabgabe. Bislang aber werden E-Kataloge in der kommunalen Beschaffungspraxis nur selten eingesetzt.
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Holger Schröder
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht
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