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von Holger Schröder
Staatsanzeiger Baden-Württemberg Nr. 1 vom 15. Januar 2021, Seite 40
Architekten- und Ingenieurleistungen werden in der Regel im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb oder im wettbewerblichen Dialog vergeben. Das bestimmt Paragraf 74 der Vergabeverordnung (VgV). Alternativen sind jedoch zulässig, da sie Vorteile wie etwa Zeitersparnisbringen.
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Holger Schröder
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht
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